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Hessen: Streuobstwiesen sind Kulturgut
Streuobstwiesen sind in Hessen Kulturgut und damit mehr als „nur“ Lieferant für Kelterobst, der Rohware des Apfelsafts und des hessischen Nationalgetränks Apfelwein. Streuobstwiesen sind auch Heimat für bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Bis zu 5.000 Arten finden in einer alten Hochstamm-Obstwiese Lebensraum, Nahrung oder Brutplatz. Das sagte Hessens Umweltministerin Lucia Puttrich heute in Nidda-Borsdorf anlässlich des 3. Hessischen Tages des Streuobstes.
„Die Bewirtschaftung von Streuobstwiesen dient dem Naturschutz. Die Nutzung und die Pflege der heimischen Obstwiesen tragen entscheidend zum Erhalt der Flächen bei“, erläuterte Puttrich. Deshalb habe die Hessische Landeregierung die Streuobstwiesen im Hessischen Naturschutzrecht unter strengen Schutz gestellt.
Das 2011 in enormen Mengen auf den hessischen Streuobstwiesen gereifte Obst wird überwiegend als Kelterobst verwendet und bildet die Grundlage für Apfelsaft, Apfelwein und weitere Produkte. Puttrich rief dazu auf, das Obst der Streuobstwiesen einer Verwendung zuzuführen und z.B. bei einer der rund 50 hessischen Keltereien abzuliefern. Die Ministerin machte deutlich, dass die Nachfrage von Privatpersonen nach Obstprodukten aus regionaler Produktion einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der Streuobstwiesen darstellt.
Mit der Pflanzung eines Obstbaumes machte Ministerin Puttrich die Bürgerinnen und Bürger gezielt auf die im Herbst ideale Zeit zur Pflanzung von Obstgehölzen aufmerksam. Gleichzeitig betonte sie die Notwendigkeit der optimalen und regelmäßigen Pflege der Obstbäume. „Gepflegte Obstbäume bringen bessere Erträge, sind weniger anfällig für Sturm und Krankheiten und haben somit eine längere Lebensdauer“, so Puttrich. (mulewf)

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