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Heißnebelpräparat zur Keimhemmung in der Kritik
Die Mittel zur Keimhemmung von Kartoffeln im Lager sind in Deutschland vorerst nur noch bis zum 31. Dezember zugelassen.Eine weitere Zulassung des Heißnebelpräparates ist derzeit ungewiss, schreibt die Kartoffelwirtschaft in ihrer heutigen Ausgabe. Die Europäische Kommission hat gerade entschieden, den Wirkstoff Chlorpropham auf die Positivliste für Pflanzenschutzmittel (Annex 1) zu setzen. Mit der Aufnahme von Chlorpropham in den Annex 1 sollte eigentlich eine EU-weite Zulassung sämtlicher Präparate zur Keimhemmung in Kartoffeln auf der Basis von Chlorpropham in die Wege geleitet werden. Doch nun hat bei der nationalen Zulassung des Heißnebelproduktes in Deutschland das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Berlin, Bedenken angemeldet, die sich allerdings lediglich gegen den gasförmigen Trägerstoff Dichlormethan richten. Er berge für den Anwender Gefahren, meint die Behörde.
Die Zulassungsbehörde, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ist sich über die Dringlichkeit einer Zulassung für die deutsche Kartoffelwirtschaft durchaus im Klaren und will bis Weihnachten noch eine Entscheidung fällen. Zu den zugelassenen Präparaten zählen neben dem Heißnebelpräparat auch pulverförmige und eine flüssige Formulierung. Die beiden letzteren Mittel können allerdings nur bei der Einlagerung angewendet werden. Daher ist gerade der Einsatz des Heißnebelproduktes im Laufe der Lagerung entscheidend. In diesem Jahr ist durch die große Keimfreudigkeit der Kartoffeln die Anwendung besonders notwendig, damit im Frühjahr noch ansehnliche Kartoffeln dem Handel zur Verfügung stehen. (KW) Quelle: AgroOnline/BSL-Online

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