HDE: "Keine Beschneidung der Vertragsfreiheit"

Durch zunehmende gesetzliche Regulierungen werden die Handlungsspielräume der Einzelhandelsunternehmen immer weiter eingeschränkt.

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Durch zunehmende gesetzliche Regulierungen werden die Handlungsspielräume der Einzelhandelsunternehmen immer weiter eingeschränkt. Das geltende Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis (§ 20 Abs. 4 GWB) schränkt die Preissetzungsfreiheit der Einzelhändler unverhältnismäßig ein, dient lediglich dem Schutz einzelner Branchen vor Wettbewerb und führt tendenziell zu steigenden Verbraucherpreisen. Das Gleiche gilt für das Verbot des Forderns ungerechtfertigter Vorteile (§ 20 Abs. 3 GWB), welches die Verhandlungsfreiheit der Unternehmen einschränkt, Innovationen verhindert und damit auch den Verbrauchern schadet. "Um die Wettbewerbsfähigkeit im Einzelhandel zu sichern, müssen mehr unternehmerische Freiheiten im Kartellrecht geschaffen werden" so HDEPräsident Josef Sanktjohanser.

Im Bereich des Lauterkeitsrechts sorgt der Abmahnmissbrauch für eine inakzeptable Belastung der Einzelhandelsunternehmen. Neue datenschutzrechtliche Regelungen können die Möglichkeiten der Händler, mit ihren Kunden beispielsweise durch gezielte Werbung in Kontakt zu treten, erheblich beeinträchtigen. (PdH)

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