HDE: Befürwortet Effizienz im Arbeitsschutz

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat aktuell einen Plan zum Bürokratieabbau im Arbeitsschutz vorgelegt. Ziel ist, praxisorientierte Lösungen gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Arbeitsschutz umzusetzen.

Der HDE warnt vor der Entgelttransparenzrichtlinie.

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Für KMU mit weniger als 50 Beschäftigten soll die Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten entfallen, größere Unternehmen bis 250 Beschäftigte sollen sich auf einen einzelnen Sicherheitsbeauftragten beschränken können. Im Ergebnis würden dadurch 123.000 Sicherheitsbeauftragte wegfallen können. Das Ministerium kalkuliert selbst mit Einsparungen für die Wirtschaft von 135 Mio. Euro. Der HDE-Geschäftsführer für Arbeit, Bildung, Sozial- und Tarifpolitik, Steven Haarke: „Diese Reform ist absolut notwendig und richtig. Wichtig ist zudem, dass die Sicherheit der Beschäftigten uneingeschränkt gewährleistet bleibt. Garant dafür ist ein praxisnaher Arbeitsschutz mit Gefährdungsbeurteilungen.“ Das BMAS geht aber in seinem aktuellen Plan noch weiter und will vor allem auch Formerfordernisse im Arbeitsschutzrecht modernisieren. So plant das Ministerium im Arbeitsschutzrecht etwa die Ersetzung der Schriftform durch Textform bzw. elektronische Form. Hier sieht das BMAS zusätzliches Einsparungspotenzial in Höhe von 1,5 Mio. Euro für die Wirtschaft. Haarke: „Das ist genau richtig so, wir brauchen einen modernen Arbeitsschutz. Bürokratieabbau, Digitalisierung und Entlastung von KMU im Arbeitsschutz sind dazu wichtige Bausteine. Das setzt ein positives Signal.“

Allerdings könne man sich mit diesen Fortschritten im Arbeitsschutz angesichts der drohenden Bürokratieaufwüchse an anderer Stelle im Arbeitsrecht keinesfalls zufriedengeben. So müsse schnell vor allem auch die staatliche Bürokratieprävention stärker in den Fokus der Debatte rücken. „Besonders mit der Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht bis nächsten Sommer, wartet ein regelrechtes Bürokratiemonster auf die Unternehmen. Greift die Bundesregierung hier nicht auf allen politischen Ebenen entschlossen ein, etwa durch eine echte Ausnahme vom Gesetz für tarifgebundene und auch tarifanwendende Unternehmen, wird es zu einem bisher ungekannten Bürokratieaufwuchs unter anderem durch neue Auskunfts- und Berichtspflichten für Arbeitgeber jeder Größe kommen“, so Haarke weiter. Statt eine Unzahl neuer Auflagen im Bereich der Entgelttransparenz aufzubauen, sei es viel wichtiger, dass der Staat endlich an allen Werktagen, inklusive samstags, die Kleinkinderbetreuung bundesweit bis 20 Uhr als Standard sicherstellen würde. Haarke: „Das wäre ein echter Beitrag, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf effizient zu optimieren.“

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Kommentare (1)

  • Martin Kremmel
    am 09.11.2025
    Als Sicherheitsfachkraft sehe ich die geplante Reform des Arbeitsschutzrechts mit gemischten Gefühlen

    – und wir müssen natürlich abwarten, was konkret kommt.

    Grundsätzlich ist es richtig, die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten (SiBe) im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (GB) festzulegen.

    Doch die pauschale Anhebung der Schwellenwerte

    – keine SiBe-Pflicht unter 50 Beschäftigten, maximal ein SiBe bis 250 Beschäftigte –

    wirft erhebliche Fragen auf.

    Ein SiBe soll den Unternehmer unterstützen. Aber wie soll eine einzelne Person bis zu 250 Beschäftigte wirksam „überblicken“ können?

    Die DGUV Vorschrift 1 nennt fünf Kriterien zur Festlegung des SiBe-Bedarfs:

    - Räumliche Nähe
    - Zeitliche Nähe
    - Fachliche Nähe
    - Gefährdungssituation (Unfallgeschehen, Ergebnisse der GB)
    - Anzahl der Beschäftigten

    Diese Kriterien ermöglichen bereits heute eine differenzierte Betrachtung.

    In der Praxis zeigt sich: Selbst bei 25 Beschäftigten kann ein SiBe erforderlich sein – oder bei 60 Beschäftigten mehrere.

    Eine pauschale Reduktion widerspricht dem Prinzip eines wirksamen, bedarfsgerechten Arbeitsschutzes.

    Mein Appell: Die Gefährdungsbeurteilung muss im Mittelpunkt stehen – nicht starre Schwellenwerte. Sonst wird aus Bürokratieabbau ein Freibrief zur Reduktion von Sicherheitsstandards.

    Ein weiterer Punkt betrifft die ASA-Sitzungen:

    Vier Sitzungen pro Jahr ab 21 Beschäftigten sind in der Praxis oft schwer umsetzbar. Auch hier sollte die Gefährdungsbeurteilung als maßgeblicher Maßstab dienen.

    Ich plädiere für eine gestaffelte Lösung – orientiert an Unternehmensgröße und Gefährdungslage:

    - 21–49 Beschäftigte: 1 ASA-Sitzung/Jahr
    - 50–79 Beschäftigte: 2 ASA-Sitzungen/Jahr
    - 80–120 Beschäftigte: 3 ASA-Sitzungen/Jahr
    - Ab 120 Beschäftigte: 4 ASA-Sitzungen/Jahr, ggf. abteilungs- und standortweise unterteilt

    Diese Staffelung würde die Ressourcen dort bündeln, wo sie wirklich gebraucht werden – und gleichzeitig den administrativen Aufwand für kleinere Betriebe reduzieren, ohne die Sicherheit zu gefährden.

    Fazit:

    Ein moderner Arbeitsschutz braucht Effizienz und Digitalisierung – aber auch Augenmaß und Fachlichkeit. Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument, um Sicherheit und Wirtschaftlichkeit in Einklang zu bringen. Pauschale Regelungen hingegen laufen Gefahr, das Vertrauen in den Arbeitsschutz zu untergraben.