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Glyphosat: Zulassungsende von Pflanzenschutzmitteln angepasst
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2660 wurde die Genehmigung für den Wirkstoff Glyphosat erneuert. Der Wirkstoff ist bis zum 15. Dezember 2033 genehmigt.
Die zulassungsinhabenden Firmen konnten innerhalb von drei Monaten (ab Inkrafttreten der Durchführungsverordnung) einen Antrag auf Erneuerung der Zulassung stellen.
Die Bearbeitung der Anträge auf Erneuerung der Zulassungen mit dem Wirkstoff Glyphosat verzögert sich aufgrund der Erarbeitung sogenannter Kategorie 4 Studien. Die Bewertung wird erst nach Vorlage dieser Studien beginnen. Entsprechend ist für diese Fälle eine Verlängerung der bestehenden Zulassungen erforderlich.
Für bestehende Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat, für die ein Antrag auf Erneuerung der Zulassung gestellt wurde, bedeutet dies, dass das BVL als Zulassungsende den 15. Dezember 2026 festsetzt. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist Artikel 43 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.
Hinweis
Die Entscheidungen über Verlängerungen werden zeitnah auf der Internetseite „Verlängerungen von Zulassungen“ bekanntgegeben.
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