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GLOBAL 2000: Fordert EU-Verbot für krebserregende Pestizide
Die WHO-Einstufung des von HobbygärtnerInnen am häufigsten verwendeten Pestizids als "wahrscheinlich krebserregend" veranlasste die österreichische Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 zu einem spontanen Einkaufstest in insgesamt 13 Gartencentern, Baumärkten, Gärtnereien und Lagerhäusern im Raum Wien. Das Ergebnis: In 9 von 13 Fällen wurden glyphosathältige Präparate als erste Wahl zur Unkrautvernichtung nahe gelegt. Darüber, dass der Wirkstoff Glyphosat nun als "wahrscheinlich krebserregend" eingestuft ist, wurden die TesteinkäuferInnen in keinem einzigen Fall - auch nicht auf Nachfrage - informiert. DI Dr. Helmut Burtscher, Umweltchemiker von GLOBAL 2000: "Zwischen der Einstufung von Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend und unserem Einkaufstest lagen rund zwei Wochen. Trotzdem schienen die VerkaufsberaterInnen keine Informationen über die Einstufung des meistverkauften Pestizids als krebserregend zu haben. So werden HobbygärtnerInnen weiterhin im Glauben gelassen, Glyphosat wäre gesundheitlich völlig unbedenklich."
Gesundheitsrisiko Lymphdrüsenkrebs
Die Einstufung von Glyphosat als "wahrscheinlich krebserregend" durch die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation WHO wurde am 20. März publiziert, nachdem ein internationales Gremium aus 17 unabhängigen Wissenschaftern und Experten sich zuvor rund ein Jahr eingehend mit den zur Verfügung stehenden wissenschaftlichen Publikationen zu Glyphosat auseinander gesetzt hatte. Doz. Dr. Hanns Moshammer, Umweltmediziner an der Med Uni Wien und Vorsitzender ÄrztInnen für eine gesunde Umwelt, erklärt: "Die WissenschafterInnen kamen zum Schluss, dass die krebserzeugende Wirkung von Glyphosat beim Tier ausreichend belegt ist. Für den Menschen fanden sie unter anderem in drei unabhängigen epidemiologischen Studien aus den USA, Kanada und Schweden Hinweise für ein erhöhtes Risiko am Non-Hodgkin-Lymphom zu erkranken, einer weit verbreiteten Form von Lymphdrüsenkrebs. Da hierzu auch widersprüchliche Studien vorliegen, erfolgte die Einstufung als 'wahrscheinlich' krebserregend (Kategorie 2A). Die IARC ist dafür bekannt, bei der Einstufung von Chemikalien als 'krebserregend' eher zurückhaltend und in jedem Fall sorgfältig zu agieren. Daher ist die Einstufung von Glyphosat als 'wahrscheinlich krebserregend' sehr ernst zu nehmen und Maßnahmen zur Reduktion des Risiko für AnwenderInnen dringend notwendig." In Ländern, allen voran Argentinien, wo mit der Einführung von Gen-Soja und Gen-Mais ein starker Anstieg des Glyphosat-Einsatzes einhergeht, wird schon seit Jahren neben der Zunahme von Fehlgeburten und Missbildungen auch über eine signifikante Zunahme bestimmter Krebsarten, allen voran des Lymphknotenkrebses (Non-Hodgkin-Lymphoms) in landwirtschaftlichen Regionen berichtet.
EU muss rasch reagieren
In Europa hingegen ist Glyphosat offiziell leider derzeit noch immer als gesundheitlich weitgehend unbedenklich eingestuft. So fand das für die EU-weite Bewertung von Glyphosat zuständige deutsche "Bundesinstitut für Risikobewertung" (BfR) - nach eigener Aussage - trotz Prüfung von über tausend wissenschaftlichen Studien "keinerlei Hinweise auf eine krebserzeugende, reproduktionsschädigende oder fruchtschädigende Wirkung" durch Glyphosat. Burtscher dazu: "Dass das Expertengremium der WHO anhand der gleichen Studien zu ganz anderen Schlussfolgerungen kommt und eigentlich ausreichend Evidenz für die Einstufung als ’wahrscheinlich krebserregend’ vorfand, stellt die europäische Risikobewertung für Pestizide in ein zweifelhaftes Licht. Sie muss ihre Bewertung nun raschest möglich dem Erkenntnisstand der WHO anpassen und die europaweite Zulassung von Glyphosat zurückziehen."
Appell an Politik und Handel: Es geht auch anders!
GLOBAL 2000 fordert nun:
1. den freiwilligen Verzicht auf Glyphosat-hältige Unkrautvernichtungsmittel durch Baumärkte, Gartencenter, Gärtnereien und Lagerhäuser
2. dass Österreich innerhalb der EU mit gutem Beispiel voraus geht: Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter kann über ein "Verbot des Inverkehrbringens" handeln, aber auch die Bundesländer oder Gemeinden können ein "Anwendungsverbot" aussprechen bzw. Gemeinden auf das Ausbringen im öffentlichen Raum verzichten. 3. ein generelles EU-weites Verbot des Wirkstoffs Glyphosat zum Schutz von HobbygärtnerInnen, KonsumentInnen und LandwirtInnen. (Quelle: OTS)
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