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Gesetzentwurf: Kollektive Klagemöglichkeiten
Vor den Beratungen im Bundesrat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Musterfeststellungsklage sowie zum Richtlinienentwurf der EU-Kommission über Verbandsklagen an diesem Freitag macht der Handelsverband Deutschland (HDE) auf die Risiken der beiden Vorhaben aufmerksam. „Beide Initiativen bringen erhebliche Risiken für Handelsunternehmen mit sich. Der Gesetzgeber muss deutlicher als bisher sicherstellen, dass Sammelklagen nicht nur lediglich aus finanziellen Eigeninteressen unseriöser Verbände oder dahinter stehenden Anwaltskanzleien erhoben werden können, so HDE-Rechtsexperte Peter Schröder. In den USA verdienen entsprechende Anwaltskanzleien mit Sammelklagen hohe Summen - selbst wenn die Verbraucher zuvor kein oder wenig Interesse an diesen Klagen gezeigt haben.
„Für Deutschland sollte daher wie in Europa gelten, das Klageverfahren nur bei ausdrücklicher Einwilligung einer Vielzahl von Verbrauchern angestrengt werden dürfen und kollektive Leistungsklagen unzulässig bleiben müssen“, so Schröder weiter. Am besten könne Missbrauch ausgeschlossen werden, wenn die Klagebefugnis ausschließlich einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft übertragen werde, welche das Verbraucherinteresse objektiv und ohne Blick auf mögliche Anwaltsgebühren prüfen könne. (PdH)
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