Musterfeststellungsklage: HDE unterstützt Vorschlag der CDU

Der HDE unterstützt die Vorschläge der CDU zur Musterfeststellungsklage.

Der HDE unterstützt die Vorschläge der CDU zur Musterfeststellungsklage.

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Positiv bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) Vorschläge der CDU, die Gruppe der Klageberechtigten in einem Gesetzentwurf für Musterfeststellungsklagen klar und eng zu definieren.

Zuvor hatte das Bundesverbraucherschutzministerium einen Entwurf vorgelegt, der aus Sicht des HDE zu viel Spielraum für Missbrauch lässt. HDE-Experte Peter Schröder: „Ein Missbrauch der Klagebefugnis muss durch gesetzliche Regelungen von vornherein vermieden werden. Ansonsten droht uns ein ähnliches System wie in den USA, wo Massenklagen von spezialisierten Anwälten und Verbänden Unternehmen ins Wanken bringen.“ Bei der Einführung von Musterfeststellungsklagen in Deutschland sollte deshalb die Klagebefugnis auf eine staatliche Behörde übertragen werden. Wie von der Union vorgeschlagen, kann diese dann ihrerseits seriöse Verbände exklusiv mit der Rechtsdurchsetzung beauftragen.

„Nur eine staatliche Behörde kann sicherstellen, dass Verbände nicht lediglich aus finanziellem Eigeninteresse klagen. Außerdem muss so garantiert werden, dass ausschließlich bei einem wirklichen Interesse einer größeren Verbrauchergruppe Klagen angestrengt werden“, so Schröder. Private Vereine mit eventuell dahinterstehenden Großkanzleien und Prozessfinanzierern sind auf diese Weise von vornherein aus den Verfahren herauszuhalten. (HDE)

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