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GaLaBau NRW: Fachunternehmen Mennigmann seit 25 Jahren im Verband
Für eine inzwischen 25 Jahre währende Mitgliedschaft im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Nordrhein-Westfalen ist die Mennigmann Garten- und Landschaftsbau GmbH aus Hamm ausgezeichnet worden. Geschäftsführer Josef Mennigmann konnte in Oberhausen die Ehrenurkunde aus den Händen des Verbandspräsidenten Hans Christian Leonhards entgegen nehmen.
Gegründet wurde das Familienunternehmen im Jahr 1963 als Baumschulbetrieb. Im Laufe der Zeit ist dieser zu einem professionellen Garten- und Landschaftsbaubetrieb mit nunmehr 85 Mitarbeitern herangewachsen. Neben der Baumschule werden fast alle Bereiche des Landschaftsbaus vom Bau über die Begrünung bis hin zur Pflege für den gewerblich-industriellen als auch für den Privatkundenbereich ausgeführt. Dafür steht neben den fachlich versierten Mitarbeitern ein moderner Maschinenpark zu Verfügung.
Geleitet wird das Familienunternehmen von Josef und Birgit Mennigmann. Sie haben vorausschauend auch schon die Betriebsnachfolge durch das Einsteigen des Sohnes Sebastian eingeleitet. Und für die Fachkräftesicherung setzt das seit 1979 anerkannte Ausbildungsunternehmen nicht zuletzt auf gut ausgebildetes Personal aus dem eigenen Hause. Inzwischen haben 76 Schulabsolventen bei den Experten für Garten und Landschaft in Hamm eine Berufslaufbahn als Gärtner oder -gärtnerin begonnen. Wie Hans Christian Leonhards verdeutlichte, haben die langjährigen Mitgliedsunternehmen durch ihr kontinuierliches Verbandsengagement dazu beigetragen, dass der GaLaBau NRW heute eine politisch wirksame Interessenvertretung darstellt. Seinen Worten zufolge liefern die vergangenen Jahre zahlreiche Beispiele für eine erfolgreiche Verbandsarbeit.
Dazu gehört, dass es weiterhin Landesgartenschauen in NRW gibt – wie in diesem Jahr in Zülpich im südwestlichen Rheinland sowie 2017 in Bad Lippspringe in Ostwestfalen. Ebenfalls auf die Verbandsarbeit der Landschaftsgärtner zurückzuführen ist, dass Privatleute auch ihre Kosten für Gartenpflege gegenüber dem Finanzamt steuermindernd ansetzen können – und damit ebenso wie Aufwendungen für Handwerkerleistungen für die Hausinstandhaltung. (pcw)

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