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Freiburg: Erneut Japankäfer gefunden
Bereits im vergangenen Jahr wurden dort 31 Japankäfer gefangen. Daraufhin hatten die Landratsämter Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen 2025 eine Allgemeinverfügung erlassen und eine Befallszone und eine Pufferzone ausgewiesen. Da die diesjährigen Fänge im gleichen Gebiet wie 2025 gemacht wurden, muss das abgegrenzte Gebiet vorläufig nicht erweitert werden.
Der gebietsfremde Japankäfer tritt in den Befallsgebieten südlich der Alpen in großer Zahl auf und frisst an über 400 Wirtspflanzen. Damit stellt er für viele Obstkulturen, Weinreben oder Mais, aber auch für Rosen und Bäume wie Linden oder Hasel eine Bedrohung dar. Oft bleiben nur die Gerippe der Blätter zurück. Die Weibchen legen ihre Eier bevorzugt in feuchte oder bewässerte Grasflächen ab. Aus den Eiern schlüpfen dann Larven, die Graswurzeln fressen und Schäden an Wiesen und Rasenflächen anrichten.
Um eine weitere Ausbreitung des Käfers zu verhindern, gilt in der Befallszone während der Flugsaison von Juni bis September ein Bewässerungsverbot auf Rasenflächen. Grünschnitt darf die betroffene Zone nur gehäckselt verlassen. Damit die Larven nicht in neue Gebiete verbreitet werden, ist es außerdem verboten, die oberste Bodenschicht von Bauarbeiten außerhalb der Zonen zu entsorgen.
Der Japankäfer ist nur circa einen Zentimeter groß, kleiner als eine Cent-Münze. Er hat einen metallisch glänzenden, grünen Kopf und braune Flügel. Sein besonderes Merkmal sind fünf weiße Haarbüschel an jeder Hinterleibsseite und zwei weiße Haarbüschel am Ende des Hinterleibs. Verwechselt wird der Japankäfer oft mit dem Gartenlaubkäfer oder dem größeren Rosenkäfer, heimische Arten, die keine nennenswerten Schäden verursachen. In ganz Baden-Württemberg wurde vom amtlichen Pflanzenschutzdienst ein Überwachungsnetz von 157 Fallen vor allem in den Befallsgebieten, entlang der Hauptverkehrsadern und an Risikostandorten aufgestellt, um Japankäfer zu fangen, bevor sie sich vermehren und dauerhaft etablieren können.
Das oberste Ziel des amtlichen Pflanzenschutzdienstes ist es, die Ansiedlung und Ausbreitung des Japankäfers in Baden-Württemberg zu verhindern. Die Chance auf eine vollständige Tilgung ist umso größer, je früher der Japankäfer gefunden wird. Besondere Aufmerksamkeit gilt jetzt zu Beginn der Urlaubszeit, da der Japankäfer unter anderem auch aus als „blinder Passagier“ über Reisegepäck eingeschleppt werden kann. Koffer, Fahrzeuge, aber beispielsweise auch Campingausrüstung sollten daher vor der Rückreise kontrolliert und insbesondere bei Reisen aus Norditalien und der Südschweiz keine Pflanzen, Erde oder Samen mitgebracht werden.
Das LTZ Augustenberg bittet darum, Käfer, auf die die Merkmale des Japankäfers zutreffen, zu fangen und zu fotografieren. Das Foto soll dann mit Angabe des Fundortes per E-Mail an Pflanzengesundheit-kaefer@ltz.bwl.de geschickt werden. Dort werden die Bilder ausgewertet und bei Bedarf weitere Maßnahmen ergriffen.

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