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Förderprogramm „De-minimis“: Änderungen beschlossen
Bei der staatlichen Förderung von Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen im Rahmen des Förderprogramms „De-minimis“ wurden nun für die Förderperiode 2010 folgende Änderungen beschlossen:
Verlängerung der Antragsfrist
Förderanträge für das Förderprogramm „De-minimis“ (Förderperiode 2010) können im Jahr 2010 noch bis zum 30.06.2010 gestellt werden.
Änderung des Umfangs der Zuwendung
Die Zuwendung beträgt höchstens 90% der zuwendungsfähigen Kosten.
Erhöhung des unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages
Der maximale Förderhöchstbetrag ermittelt sich aus dem Fördersatz je schwerem Nutzfahrzeug in Höhe von bis zu 2.000 € multipliziert mit der Anzahl der zum 31. Oktober des der Antragstellung vorausgehenden Jahres auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen als Eigentümer oder Halter zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen.
Die zur Antragstellung erforderlichen Vordrucke sowie entsprechende Ausfüllhilfen, Merkblätter und weiterführende Informationen stehen Ihnen hier zum Abruf bereit.
Hinsichtlich der relevanten Änderungen im Bereich des Förderprogramms „De-minimis“ für 2010 hat das Bundesamt umfassende Informationen auf dieser Seite eingestellt.
Für eventuelle Fragen zu den Förderprogrammen nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse „info.foerderprogramme(at)bag.bund.de“. (bag)

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