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EU-Verpackungsverordnung: Anpassung bei Transporttrays nötig
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„Transporttrays werden ausschließlich für den Transport von Blumentöpfen mit Pflanzen bei Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen (B2B) verwendet“, erläutert der ZVG in einem Brief an die Mitglieder des zuständigen Umweltausschusses im EU-Parlament.
Sie gelangten nicht an den Verbraucher und sollten daher nicht als Verkaufsverpackungen eingeordnet werden. Transporttrays als Verpackung zu definieren, würde für den Zierpflanzensektor eine enorme Belastung durch Lizenzgebühren bedeuten. Gleichzeitig habe sich die Branche bereits auf den Weg gemacht und sei bereits intensiv dabei, eine Branchenlösung für wiederverwendbare Pflanzentrays zu entwickeln. (ZVG)
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