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EU: Übergangsregelung für Perchlorat-Befunde
Im Frühjahr dieses Jahres wurde das Salz Perchlorat u.a. in Gemüse- und Obstprodukten gefunden. Perchlorate sind oft natürlichen Ursprungs, gut wasserlöslich und vermutlich über mineralische Düngemittel (z. B. Chilesalpeter) in die Produkte gelangt. Einen gesetzlich festgelegten Höchstgehalt gab es bislang nicht, daher musste nach den Funden umgehend eine geeignete Analytik und Laborkapazität aufgebaut werden.
Die EU hat schnell reagiert und nun eine EU-weite Übergangsregelung zu Perchlorat in Obst und Gemüse festgelegt. Die neuen Übergangswerte für den innergemeinschaftlichen Warenhandel in der EU lauten:
• Alle Lebensmittel/Obst und Gemüse = 0,5 mg/kg
Mit Ausnahme von:
• Zitrusfrüchte, Kernobst, Wurzel- und Knollengemüse, Tafeltrauben, Spinat, Melonen und Wassermelonen = 0,2 mg/kg
• Blattgemüse (außer Spinat), frische Kräuter und Sellerie - aus Gewächshaus-/ Tunnelanbau = 1,0 mg/kg
Diese Werte sind gültig bis eine wissenschaftliche Bewertung der Europäischen Gesundheitsbehörde (EFSA) ausgearbeitet ist, die voraussichtlich im Dezember dieses Jahres vorliegen wird. Die Bundesfachgruppe Gemüsebau im Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßt die schnelle Reaktion und EU-weit gültige Übergangsregelung. Damit werde zum einen der Verbraucherschutz gestärkt. Gleichzeitig bekämen auch die Gemüseerzeuger eine Rechtssicherheit, die beim Einkauf von Düngemitteln beachtet werden kann. (ZVG/BFG)
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