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EU-Nitratrichtlinie: Vertragsverletzungsverfahren eingestellt
Die Entscheidung der EU-Kommission bestätigt, dass die Bundesregierung jetzt den richtigen Weg eingeschlagen hat, was zukunftsfeste Düngeregeln angeht – mit Blick auf Umwelt, Wasser und Höfe. In den vergangenen Jahren wurden die Düngeregeln zwar immer wieder verändert, allerdings nicht ausreichend und verlässlich genug.
Die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Steffi Lemke: „Ich freue mich sehr, dass die Europäische Kommission das Verfahren jetzt eingestellt hat. Es war ein sehr langer Weg, mit schwierigen Verhandlungen zwischen der Kommission, dem Bund, den Bundesländern, den Landwirtinnen und Landwirten, der Wasserwirtschaft und den Umweltverbänden. Insbesondere leisten wir mit den im Rahmen des Verfahrens geänderten Vorschriften einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Gewässer vor Nährstoffeinträgen, aber wir tragen auch in anderen Bereichen zu wichtigen Verbesserungen bei, wie beispielsweise bei der Wasserrahmenrichtlinie und der NEC-Richtlinie. Dies zeigt, dass wir diesen Weg nur gemeinsam mit allen Akteuren gehen können.“
Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, betont: „Dass wir die hohen Strafzahlungen abwenden konnten ist ein großer Erfolg, zu dem viele beigetragen haben. Nach Jahren der Unsicherheit für Landwirtinnen und Landwirte machen wir die Düngeregeln nun endlich zukunftsfest, das findet auch Anerkennung in Brüssel. Mit der Änderung des Düngegesetzes hat die Bundesregierung den Grundstein für ein Wirkungsmonitoring und eine verbesserte Stoffstrombilanzverordnung gelegt. Das ist die Basis, um das Verursacherprinzip bestmöglich etablieren. Denn klar ist, die Einstellung des Verfahrens ist ein Etappenziel, dass uns Brüssel gesteckt hat, und nicht das Ende. Jetzt geht es darum, mit zukunftsfesten Düngeregeln unsere Umwelt zu schützen und der Landwirtschaft Verlässlichkeit zu geben. Hier sind auch die Länder in der Pflicht. Schließlich sind die Nitratwerte mancherorts immer noch zu hoch, und die Landwirtinnen und Landwirte fordern zurecht Regeln, die auch Bestand haben. Unser Ziel: Wer Wasser schützt, soll entlastet werden.“
Hintergrund
Das drohende Zwangsgeld wäre im Falle einer Verurteilung Deutschlands im Zweitverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof mit der Festsetzung der Zahlung eines Pauschalbetrags von mindestens 17.248.000 Euro und einem täglichen Zwangsgeld in Höhe von bis zu 1.108.800 Euro ganz erheblich gewesen.
Gegen Deutschland hat die Europäische Kommission 2012 zunächst ein Pilotverfahren und im Jahr 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil das deutsche Aktionsprogramm zur Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie nicht den Vorgaben der Richtlinie entsprach und Deutschland seiner Verpflichtung der Maßnahmenverschärfung nicht nachgekommen war. Deutschland hatte daraufhin 2017 sein Düngerecht (Düngegesetz, Düngeverordnung und Stoffstrombilanzverordnung) umfassend novelliert. Die EU-Kommission war jedoch der Auffassung, dass die Änderungen nicht ausreichen würden, um die Vorgaben der Richtlinie zu erfüllen. Im Juni 2018 folgte der Europäischen Gerichtshof in seinem Urteil allen Kritikpunkten der Kommission am deutschen Aktionsprogramm. Die EU-Kommission hatte darüber hinaus beanstandet, dass auch die Novelle aus 2017 dem EuGH-Urteil aus 2018 nicht gerecht werde und in der Folge im Juli 2019 das sogenannte Zweitverfahren gegen Deutschland eingeleitet. 2020 wurde die Düngeverordnung nochmals umfangreich überarbeitet und die Grundlage für die Einführung nitratbelasteter und eutrophierter Gebiete mit strengeren Maßnahmen gelegt und mithilfe einer entsprechenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift und Anpassungen der Landesdüngeverordnungen umgesetzt. Nach Überprüfung der Landesverordnungen und der darauf basierenden Gebietsausweisungen in den Ländern forderte die EU-Kommission im Juni 2021 nochmals deutliche Nachbesserungen. Dies betraf vor allem die Größe der mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete, in denen strengere Anforderungen an die Düngung gelten. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift sowie die Grundwasserverordnung wurde deshalb in einem letzten Schritt und in enger Abstimmung der EU-Kommission und den Ländern 2022 nochmals überarbeitet.
Das Bundeskabinett hat außerdem am 31.05.2023 eine Änderung des Düngegesetzes beschlossen. Damit soll die Rechtsgrundlage für eine Verordnung zur besseren Datenverfügbarkeit beim vereinbarten Wirkungsmonitoring zur Düngeverordnung geschaffen werden und die Rechtsgrundlage für die vorgesehene Weiterentwicklung der Stoffstrombilanzverordnung geschaffen werden.
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