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EU-Ministerrat: Positioniert sich zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt den Beschluss des EU-Energieministerrates vom 18. Dezember 2017 zur Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie. Die wesentlichen Kernpunkte des Beschlusses sind die Anhebung des EU-Ziels auf einen Anteil von 10% erneuerbarer Energien im Verkehrssektor im Jahr 2020 auf 14% im Jahr 2030 und die Fortführung der Obergrenze von 7% Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse bis 2030. Damit halte der EU-Energieministerrat an dem im Jahr 2015 nach intensiven Verhandlungen erzielten Kompromiss fest, erklärte der DBV.
DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken stellte dazu fest: „Mit der Anhebung des Erneuerbare-Energien-Ziels im Verkehrssektor sorgt der EU-Ministerrat für dringend benötigte Verlässlichkeit für die gesamte Biokraftstoffwertschöpfungskette.“ Auch werde mit diesem Beschluss dem Beitrag der Biokraftstoffe aus nachhaltiger Anbaubiomasse zur Erreichung der EU-Klimaziele Rechnung getragen. Schließlich wurden im Jahr 2016 in Deutschland durch den Einsatz von Biokraftstoffen 7,3 Mio. t CO2-Äquivalent vermieden. Biokraftstoffe haben im Jahr 2016 die Treibhausgasemissionen gegenüber fossilen Kraftstoffen um 77% gesenkt.
Weniger hilfreich ist aus Sicht des DBV die Mehrfachanrechnung von erneuerbarem Strom auf den Mindestanteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor. Doppel- und Mehrfachanrechnungen bringen uns den Klimazielen nur auf dem Papier näher, schützen aber das Klima nicht, beanstandete der DBV. (DBV)
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