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EU-Datenschutz: Licht und Schatten
Die Bewertung der Vorschläge des EU-Parlaments für einen einheitlichen europäischen Datenschutz fällt beim Handelsverband Deutschland (HDE) gemischt aus. "Das Ziel, die Vorgaben für den Datenschutz in Europa zu vereinheitlichen ist ein wichtiger Schritt, um für grenzüberschreitend tätige Unternehmen das Tagesgeschäft einfacher zu machen", so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
Positiv sei ebenfalls, dass nach den EU-Parlaments-Plänen die gezielte Kundenansprache weiter möglich bleibe. Und auch die für den Weiterbetrieb des Kaufs auf Rechnung unentbehrlichen Kreditwürdigkeitsprüfungen seien in Zukunft nach wie vor zulässig. "Insgesamt ist es mit dem Entwurf gelungen, die Interessen zwischen dem Recht des Einzelnen auf Schutz seiner persönlichen Daten und den praktischen Bedürfnissen eines Daten verarbeitenden Unternehmens auszugleichen", so Genth weiter.
Probleme macht der HDE vor allen Dingen bei den für viele Unternehmen zu kurz angesetzten Zeiträumen für die Meldung von Datenschutzverletzungen und dem völligen Verbot von technischen Hilfsmitteln zum Schutz und zur Aufklärung vor Diebstahl und Betrug durch Mitarbeiter im Einzelhandel aus. Genth: "Hier müssen noch Nachbesserungen im weiteren Verhandlungsprozess mit dem Ministerrat vorgenommen werden." (PdH)
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