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EU: Änderung von Höchstgehalten für Pflanzenschutzmittelrückstände
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Im November 2015 hat die Europäische Union die Verordnung (EU) 2015/2075 zur Änderung der Rückstandshöchstgehalte verschiedener Wirkstoffe in bestimmten Erzeugnissen veröffentlicht. Diese Verordnung tritt am 9. Dezember 2015 in Kraft und ist, mit einer Übergangsfrist von 6 Monaten, ab dem 9. Juni 2016 gültig. Von der Änderung ist das für den deutschen Obst- und Gemüsebau relevante Herbizid Haloxyfop-P betroffen, das im Anbau von Zwiebelgemüse zugelassen ist. Darüber hinaus wurden Änderungen für weitere Wirkstoffe festgelegt, die im europäischen Ausland eingesetzt werden können. (QS)
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