Erneuerbare Energien: Marktanreizprogramm wird aufgestockt

Im Jahr 2012 wird das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmebereich (MAP) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) mehr Förderung ausschütten können.

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Im Jahr 2012 wird das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmebereich (MAP) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) mehr Förderung ausschütten können. Aufgrund von Restmitteln aus den Vorjahren stehen in diesem Jahr insgesamt 366 Millionen Euro zur Verfügung. Im Bundeshaushalt sind rund 250 Mio. Euro für das MAP eingestellt. Hinzu kommen Restmittel aus den Vorjahren in Höhe von 116 Mio. Euro. Die Umstellung auf erneuerbare Energieträger ist mit beträchtlichen Investitionen verbunden. Vor dem Hintergrund der Energiewende ist die Umstellung auch für Gartenbaubetriebe eine Investition in die Zukunft. Das MAP zielt darauf ab, den Anteil erneuerbarer Energien im Wärmebereich bis zum Jahr 2020 auf mindestens 14% zu steigern. Vom MAP profitieren sowohl private Antragsteller im Rahmen des so genannten BAFA-Teils als auch gewerb-liche Investoren über das KfW-Programm Erneuerbare Energien, Premium. Gartenbaubetriebe können beide Programmteile in Anspruch nehmen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Rahmen des Programms die Errichtung und Erweiterung u.a. von - Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche

- Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina
- automatisch beschickten Biomasseanlagen
- besonders emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln
- effizienten Wärmepumpen
 
Mit dem KfW-Programm Erneuerbare Energien, Premium werden Investitionen zur Nutzung erneuerbarer Energien bei der Errichtung und Erweiterung folgender Anlagen gefördert:

- Solarkollektoranlagen von mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche als solarthermische Anlagen zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung von Wohngebäuden mit 3 oder mehr Wohneinheiten oder Nichtwohngebäude mit mindestens 500 m² Nutzfläche, zur Bereitstellung von Prozesswärme oder zur solaren Kälteerzeugung
- große, automatisch beschickte Biomasse-Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse für die thermische Nutzung mit mehr als 100 kW Nennwärmeleistung
- streng wärmegeführte KWK-Biomasse-Anlagen mit bis zu 2 MW Nennwärmeleistung
- Nahwärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden, mit einem Wämeabsatz von mindestens 500 kWh pro Jahr und Meter Trasse
- große Wärmespeicher mit mehr als 20 Kubikmeter, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
- Anlagen zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität
- große effiziente Wärmepumpen mit einer installierten Nennwärmeleistung von mehr als 100 kW (mit Ausnahme von Luft/Wasser-Wärmepumpen)
 
Anträge sind in jedem Fall vor Vorhabensbeginn zu stellen. (Quelle: ZVG)

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