- Startseite
- Energieeffizienzgesetz: Entlastung kommt...
Energieeffizienzgesetz: Entlastung kommt frühestens Mitte 2026
Für die Unternehmen bedeutet dies: Die angekündigten Anpassungen schaffen perspektivisch Entlastungen, greifen aber erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens. Bis dahin gelten unverändert die bestehenden Regelungen.
Der ZVG verweist daher erneut auf seine bestehende Rahmenvereinbarung zum Energieaudit. Sie bietet Unternehmen eine praxisnahe Orientierung, um bestehende Anforderungen effizient zu erfüllen und sich zugleich auf die kommenden Anpassungen vorzubereiten.
Nutzen können die Rahmenvereinbarung Mitglieder der Gartenbau-Landesverbände mit allen betroffenen Sparten, Mitglieder des Bundes Deutscher Champignon- und Kulturpilzanbauer (BDC) sowie Mitglieder des Verbandes Deutscher Gartencenter (VDG).
Interessierte Unternehmen melden sich mit ihren Kontaktdaten beim Umweltreferat des ZVG. (ZVG)

Kommentare (0)
Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.