Energie: Einheitliche Netzentgelte erhöhen Kosten

Für die kleineren Unternehmen und Privatkunden in westlichen und südlichen Bundesländern werden die Energiekosten steigen. Einheitliche Netzentgelte erhöhen die Energiekosten für viele Unternehmen.

Für steuerbare Stromeinspeiser wie KWK-Anlagen werden die vermiedenen Netzentgelte für Neuanlagen, die ab 2023 in Betrieb gehen, abgeschafft. Bild: GABOT.

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Der Bundestag hat mit dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) die bundesweite Vereinheitlichung der Stromnetzentgelte beschlossen. Die Netzentgelte sollen danach ab 2019 über einen Zeitraum von vier Jahren stufenweise angeglichen werden. Für einige Unternehmen, besonders für Betriebe in den westlichen Bundesländern, die nicht von Befreiungstatbeständen profitieren, werden die Energiekosten dadurch deutlich steigen.

„Die Vereinheitlichung der Netzentgelte ist grundsätzlich sinnvoll, führt aber mit den getroffenen Regelungen im Ergebnis zu höheren Energiekosten für zahlreiche Unternehmen“, erklärt Energieexperte Stefan Arnold, Vorstandsvorsitzender der ISPEX AG. „In den Bundesländern im Westen und Süden Deutschlands wird die Vereinheitlichung zu einem deutlichen Kostenanstieg, vor allem bei Betrieben mit mittlerem Energieverbrauch, führen, da diese tendenziell weniger von Befreiungen profitieren als große Unternehmen. Verbraucher und Unternehmen im Norden und Osten des Landes werden dagegen entlastet“, so Arnold.

Übergangszeiten mildern Belastungen etwas ab

Das Gesetz sieht auch ein Einfrieren der Bemessungsgrundlage für die Höhe der vermiedenen Netzentgelte ab dem 1. Januar 2018 Januar vor. Die Obergrenze bildet das Niveau der Netzentgelte des Jahres 2016. Für volatile Erzeugungsanlagen werden die vermiedenen Netzentgelte für Bestandsanlagen ab dem Jahr 2020 und für Neuanlagen ab dem Jahr 2018 abgeschafft. Für steuerbare Stromeinspeiser wie beispielsweise KWK-Anlagen werden die vermiedenen Netzentgelte für Neuanlagen, die ab 2023 in Betrieb gehen, ebenfalls abgeschafft. Dies führt bei den Betroffenen ebenfalls zu höheren Kosten. Für Bestandsanlagen sollen die vermiedenen Netzentgelte nicht abgeschmolzen werden.

Unternehmen und Verbraucher tragen Netzkosten der Offshore-Windparks

Die Kosten für die Anbindung von Offshore-Windparks werden künftig nicht mehr über die Netzentgelte, sondern über die Offshore-Umlage gemäß Paragraph 17 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) abgerechnet. Hierdurch sollen die Netzentgelte um 1,2 Mrd. Euro entlastet werden. „Dass künftig die Kosten für den Netzanschluss der Offshore-Windparks wieder per Umlage versteckt und auf den Stromverbrauch und damit auf Unternehmen und Verbraucher umgewälzt werden sollen, sehen wir kritisch. Das Energiewirtschaftsgesetz sieht hier wiederum nur eine Entlastung der großen, stromintensiven Industriebetriebe vor. Die Kosten tragen daher kleinere Unternehmen und Privatkunden“, kritisiert Stefan Arnold. (ISPEX)

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