ELCA: Befürwortet mögliches Ende der Abfalleigenschaft von Kompost

Die European Landscape Contractors Association (ELCA) befürwortet den kürzlich vorgestellten EU-Bericht zum "Ende der Abfalleigenschaft von biologisch abbaubaren Abfällen" (Kompost und Gärprodukte).

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Die European Landscape Contractors Association (ELCA) befürwortet den kürzlich vorgestellten EU-Bericht zum „Ende der Abfalleigenschaft von biologisch abbaubaren Abfällen“ (Kompost und Gärprodukte). „Besonders freuen wir uns, dass der Bericht Empfehlungen enthält, die Komposte und Gärprodukte zukünftig erfüllen müssen, um aus dem Abfallregime entlassen und EU-weit als Produkt gehandelt zu werden“, freut sich ELCA-Präsident Emmanuel Mony über den aktuellen Bericht der technischen Arbeitsgruppe.

Die European Landscape Contractors Association hatte vertreten durch Neil Huck, ihren Vizepräsidenten und Landschaftsbauunternehmer aus London, in einer speziellen EU-Arbeitsgruppe „Kompost“ an dem EU-Bericht mitgewirkt. Gemeinsam mit der europäischen Kompostbranche begrüßt die ELCA die vorgeschlagenen Kriterien, die jetzt noch von der EU Kommission angenommen werden müssen. „Wesentlicher Bestandteil der Empfehlungen zur neuen Abfallende-Regelung ist die klare Definition des Anwendungsbereichs“, so Neil Huck. Diese sieht vor, dass ausschließlich getrennt gesammelte Bioabfälle, definiert nach ihrem Herkunftsbereich (Haushalt, Park und Garten, Kantinen und Restaurants, Lebensmittelproduktion, Gartenbau, Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft), als Ausgangstoffe für Kompost und für Gärprodukte infrage kommen.

Der Abschlussbericht wurde im vergangenen Jahr veröffentlicht. Dieser Bericht ist das Ergebnis einer 6 Jahre andauernden Fachdiskussion der von der EU- Kommission eingesetzten technischen Arbeitsgruppe, an der das Europäische Kompostnetzwerk, Vertreter der EU Mitgliedstaaten, Vertreter europäischer Qualitätssicherungsorganisationen für Kompost und Gärprodukte und Experten der ELCA beteiligt waren.

Die Kommission wird basierend auf dem Bericht entscheiden, ob noch 2015 das Verfahren über die Abfallende-Regelung eröffnet wird. Mit der Neuregelung sind nun Stoffe, die aus Restabfall gewonnen werden sowie Klärschlämme als Ausgangsstoffe ausgeschlossen. Die Kriterien zum Abfall-Ende beziehen sich auf insgesamt 5 unterschiedliche Bereiche. Konkret geht es um spezifische Anforderungen hinsichtlich der Ausgangsstoffe, des Behandlungsprozesses, der Produktqualität, der Warendeklaration und der Qualitätssicherung. Im Fall von Gemischen gelten die Anforderungen für die eingesetzten Komposte und Gärprodukte. Soweit Komposte oder Gärprodukte innerhalb von 18 Monaten keiner Verwertung zugeführt werden, fallen sie in den Abfallstatus zurück. 

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