DUH: Klagt gegen Herbizid Genehmigungsverlängerung

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Gericht der Europäischen Union Klage gegen die Genehmigungsverlängerung des Herbizid-Wirkstoffs S-Metolachlor eingereicht.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Gericht der Europäischen Union Klage eingereicht. Bild: GABOT.

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Ein Antrag der DUH auf Überprüfung der vorläufigen Verlängerung bis November 2024 war zuvor abgewiesen worden. Inzwischen hat die EU-Kommission aufgrund gesundheitlicher und ökologischer Bedenken entschieden, die Genehmigung für S-Metolachlor nicht noch einmal zu erneuern. Ob die angefochtene Verlängerung rechtmäßig war, ist aber nach wie vor offen – ebenso wie eine Grundsatzentscheidung mit Blick auf weitere hochgiftige Wirkstoffe.

Dazu DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:

„Mit unserer Klage vor dem Europäischen Gericht gehen wir einen wichtigen Schritt im Kampf gegen hochgefährliche Pestizide. Obwohl die ursprüngliche Genehmigung von S-Metolachlor schon vor fast 10 Jahren abgelaufen ist, hat die EU-Kommission den Wirkstoff auf Druck der Agrarlobby immer wieder verlängert. Und das, ohne aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Risiken für Menschen, Tiere und die Umwelt angemessen zu berücksichtigen. Wir brauchen jetzt dringend eine Grundsatzentscheidung, um zu verhindern, dass dieses skandalöse Vorgehen auch bei anderen Wirkstoffen weiter praktiziert wird. Wir dulden nicht, dass die Genehmigungs- und Zulassungsbehörden das im EU-Recht festgeschriebenen Vorsorgeprinzip umgehen und Umweltbelange ignorieren." (DHU)

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