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DBV: Kritisiert "Durchwinken" der Greening-Verordnung
Die Europäische Kommission ist nun gefordert, zielführende und praxistaugliche Maßnahmen für den heimischen Eiweißpflanzenanbau zu ergreifen.
Die Europaabgeordneten stimmten heute (14. Juni 2017) mit 363 zu 267 Stimmen zwar mehrheitlich gegen den von der EU-Kommission vorgeschlagenen Verordnungsentwurf, jedoch verfehlte der Antrag des Agrarausschusses im Europäischen Parlament zur Zurückweisung der Kommissionsvorschläge eine absolute Mehrheit nur knapp um 13 Stimmen. Das Abstimmungsergebnis bringt für die Landwirte weniger Vereinfachungen als vielmehr einschneidende Verschärfungen mehrerer Regelungen beim Greening im Rahmen der EU-Agrarförderung mit sich. So dürfen die Landwirte zum Beispiel auf ihren Ökologischen Vorrangflächen mit Körner- und Futterleguminosen ab 2018 keinen Pflanzenschutz nach guter fachlicher Praxis mehr betreiben.
Damit wird der in der EU seit 2014 um rund 75%(+1,4 Mio. ha) gestiegene Eiweißpflanzenanbau wieder erheblich zurückgeworfen, befürchtet der DBV. Entsprechend wird der Importbedarf von Eiweißfuttermitteln wie Sojaschrot aus Drittländern wieder ansteigen. Der DBV kritisiert auch die mangelnde politische Verlässlichkeit der EU beim Greening. 2013 hat sich die EU auf ein produktionsintegriertes Greening ohne Beeinträchtigung des Produktionspotentials der Landwirtschaft verständigt. Es gehe nicht an, grundlegende Spielregeln für das Greening durch die Hintertür des delegierten Rechtsaktes zu ändern, kritisiert der DBV. Allen Abgeordneten des Europäischen Parlaments, die dieses fragwürdige Vorgehen der EU-Kommission streitig gestellt haben, gebühre daher Respekt, so der DBV. (DBV)
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