- Startseite
- Codema Deutschland GmbH: Insolvenzverfah...
Codema Deutschland GmbH: Insolvenzverfahren eröffnet
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.05.2022 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wurde Dr. Bero-Alexander Lau, 40213 Düsseldorf, bestellt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.11.2022 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). (Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 39 IN 13/22)
Die niederländische Muttergesellschat, die Codema Systems Group bv hatte Anfang Mai mittgeteilt, zahlungsunfähig zu sein. Seinerzeit hatte das Unternehmen mitgeteilt, dass die Marktbedingungen für den Unterglasgartenbau sich im In- und Ausland verschlechtert hätten. Kunden und potenzielle Kunden seien von Preissteigerungen bei Energie und Material betroffen und die jüngsten Unruhen aufgrund der geopolitischen Entwicklungen hätten die Investitionsbereitschaft der Erzeugerbetriebe verringert.

Kommentare (0)
Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.