BVL: Zieht Herbizide aus dem Verkehr

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 16. Dezember 2013 die Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen für die zwei folgenden parallelgehandelten Pflanzenschutzmittel widerrufen.

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 16. Dezember 2013 die Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen für die zwei folgenden parallelgehandelten Pflanzenschutzmittel widerrufen:

- Jazza (GP-Nummer 003922-00/012)
- CS Metazachlor (GP-Nummer 006179-00/025)

Die Mittel sind damit nicht mehr verkehrsfähig und dürfen nicht mehr angewendet werden. Der Widerruf gilt nur für die Mittel mit der angegebenen GP-Nummer. Die Entscheidung ist noch nicht bestandskräftig. (BVL)

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