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Bundestag: Kein Zeitplan für Neuregelung des Düngerechts
Die für die Neuregelung zuständige Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) habe der Agrarministerkonferenz im Herbst ein Eckpunktepapier vorgelegt, heißt es in der Antwort. Der Deutsche Bundestag könne dazu über den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat unterrichtet werden.
Mit der Reform strebt die Bundesregierung einen Gewässerschutz nach EU-Vorgaben an. Zudem soll das Verursacherprinzip mehr berücksichtigt und „landwirtschaftliche Betriebe von unnötiger Bürokratie entlastet" werden.
Sollten bis zum 31. Januar 2027 weder eine wirksame bundesrechtliche Grundlage noch entsprechende Landesverordnungen vorliegen, gilt die Düngeverordnung laut Bundesregierung in der Düngesaison 2027 weiterhin. Da die Länder die Landesdüngeverordnungen derzeit aufgehoben oder ausgesetzt hätten, würden dann „die Grundanforderungen der Düngeverordnung auf allen landwirtschaftlich genutzten Flächen in Deutschland" gelten. (hib/SKÖ)

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