Bundessortenamt: Feierte Welttag des geistigen Eigentums

Sortenschutz würdigt den zeitlichen und finanziellen Aufwand der Pflanzenzüchtung. Er fördert die Züchtung neuer Pflanzensorten und trägt zum Erhalt der genetischen Vielfalt bei.

EU-weit sind 12.951 Zierpflanzensorten geschützt. Bild: GABOT.

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Am 26.04.2022 wurde wieder mit einem Welttag darauf aufmerksam gemacht, dass und warum geistiges Eigentum geschützt wird. Darunter fallen Patente, Handelsmarken, Produktdesigns oder Urheberrechte – aber auch der Sortenschutz von Pflanzensorten.

Neue Pflanzensorten sind wichtig. Die klimatischen Bedingungen verändern sich. Mit diesen Bedingungen und auch weiteren Anforderungen (Gesundheit, neue Auflagen im Pflanzenschutz etc.) müssen Pflanzensorten zurechtkommen.

Die Züchterinnen und Züchter refinanzieren über den Sortenschutz ihren zeitlichen und finanziellen Input, den sie in die Entwicklung neuer Sorten stecken. Immerhin dauert es mehrere Jahre, eine neue Sorte zu züchten. Für die Züchtung neuer Sorten dürfen alle vorhandenen Sorten genutzt werden, auch die geschützten Sorten, ohne Zustimmung des Schutzinhabers oder Lizenzzahlungen. Dies ist eine Besonderheit im Sortenschutzrecht. Bei der so vorhandenen vielfältigen Auswahl an genetischem Material wird ein großer Züchtungsfortschritt möglich.

Für die Verbraucherinnen und Verbraucher wird gewährleistet, dass – neben den älteren und bekannten Sorten – auch immer wieder neue Sorten entwickelt werden, die den verschiedenen Anforderungen gerecht werden.

Pflanzenzüchterinnen und Pflanzenzüchter können nationalen Sortenschutz beim Bundessortenamt oder europäischen Sortenschutz beim Gemeinschaftlichen Sortenamt (CPVO) beantragen. Ein Großteil der Anmeldungen geht beim CPVO ein, denn der Vorteil, einen in der gesamten EU wirksamen Sortenschutz zur erhalten, ist für die Züchter und Züchterinnen attraktiv.

Das Bundessortenamt und die anderen nationalen Sortenämter prüfen die Sorten im Auftrag des CPVO. Hierfür gibt es seit 1995 - dem Gründungsjahr des CPVO - ein bewährtes System, wie und wo die Arten geprüft werden. Harmonisierte Anforderungen gewährleisten eine qualitativ hochwertige Prüfung, unabhängig vom beauftragten Sortenamt. Die Prüfungen im Auftrag des CPVO machen für das BSA einen bedeutenden Anteil an seiner Arbeit aus. (Bundessortenamt)

Aktuell sind 29.505 Sorten EU-weit geschützt. Davon sind

- 12.951 Zierpflanzensorten,
- 9.095 Sorten landwirtschaftlicher Arten,
- 5.191 Gemüsesorten und
- 2.268 Obstsorten.

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