Bundesregierung: Feiertage werden nicht ausgeglichen

Ein Antrag auf Ausgleichstage für auf Wochenenden fallende Feiertage wurde vom Ausschuss für Arbeit und Soziales abgelehnt.

Das Reichstagsgebäude als Plenarsaal-Gebäude für den Deutschen Bundestag am Platz der Republik in Berlin. Bild: Wolfgang Pehlemann.

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Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwoch einen Antrag (20/3615) der Fraktion Die Linke zum Ausgleich von Feiertagen mit den Stimmen der anderen Fraktionen, also der Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP sowie der Oppositionsfraktionen CDU/CSU und AfD, abgelehnt.

Die Fraktion Die Linke hatte in dem Antrag gefordert, auf ein Wochenende fallende gesetzliche Feiertage an Werktagen nachzuholen. Sie begründet dies damit, dass diese Feiertage neben dem Gedenken und der kulturellen Besinnung heutzutage vor allem auch der Erholung dienten. Sie trügen damit als geschützte arbeitsfreie Ruhezeit zusätzlich in erheblichem Maß zur Stressreduzierung, zum Wohlbefinden und zur Reproduktion der Arbeitskraft bei. Sie stärkten dabei sowohl das kulturelle Leben als auch den sozialen Zusammenhalt im Land. Zugleich führt die Fraktion aus, dass in vielen Ländern Feiertage, die auf die freien Tage eines Wochenendes fallen, an darauffolgenden Werktagen nachgeholt würden.

Die Kritik der anderen Fraktionen bezog sich unter anderem darauf, dass man Probleme wie Arbeitsbelastung und Stress nicht auf diesem Wege reduzieren könne. Ferner würde damit in die Tarifautonomie eingegriffen und die Standortattraktivität Deutschlands weiter bedroht. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass Feiertage Ländersache seien und es von daher gar nicht in der Kompetenz des Bundestages liege, diese Frage zu entscheiden. (hib/CHE)

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