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Bundesrechnungshof: Kritisiert Umsatzsteuerpauschalierung
Empfindliche Umsatzsteuerausfälle hat der Bundesrechnungshof jetzt bei der Besteuerung von Landwirten festgestellt. Das wurde jetzt in der Präsentation der "Bemerkungen 2015" mitgeteilt.
Darin schreibt der Bundesrechnungshof, dass Landwirte derzeit einen ungerechtfertigten Steuervorteil aus einer Sonderregelung bei der Umsatzsteuer ziehen. Grund seien fehlerhafte Berechnungen des Bundesfinanzministeriums. Landwirte dürften auf ihre Leistungen einen besonderen Umsatzsteuersatz aufschlagen; die vereinnahmte Steuer dürften sie behalten. So könnten sie pauschal die Steuerbelastungen ausgleichen, die ihnen durch andere Unternehmer berechnet worden seien. Dieser Ausgleich darf jedoch nicht die Belastungen übersteigen und so zur Subvention werden, schreibt der Bundesrechnungshof. Dies sei aber derzeit der Fall: Das Bundesfinanzministerium habe den Satz zu hoch berechnet. Dadurch erhielten die Landwirte jährlich mehr als 200 Mio. Euro zu viel und es fielen erhebliche Steuern aus.
Weitere Informatinen stellt der Bundesrechnungshof im Internet zur Verfügung unter www.bundesrechnungshof.de/...-umsatzsteuer-vermeiden-pdf/view
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