Bundeskleingartengesetz: Feiert 40-jähriges Bestehen

Am 31. März 2023 würdigte der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde das 40-jährige Bestehen des am 1. April 1983 in Kraft getretenen Bundeskleingartengesetzes (BKleingG).

Begrüßung durch Dirk Sielmann, Präsident des BDG. Foto v. Rekowski/BDG.

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Bei einem parlamentarischen Mittagessen in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin wurde das Bundeskleingartengesetz, das einheitliche Rahmenbedingungen für Kleingärten in Deutschland festlegt, gemeinsam mit der Präsidentin des Deutschen Bundestages, Bärbel Bas, und unter Beteiligung zahlreicher Abgeordneter und Verbandsvertreter gebührend gefeiert.

Das BKleingG sichert und schützt die 900.000 Kleingärten, die unter dem Dach des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde mit seinen 5 Mio. Nutzerinnen und Nutzern organisiert sind, und bildet eine Brücke zwischen Gartenkultur und Biodiversität. Insbesondere der Kündigungsschutz sorgt für grüne Städte im Sinne von Umweltgerechtigkeit. Und die soziale Gerechtigkeit spiegelt sich in den günstigen Konditionen zur Pacht eines Kleingartens wider.

„Den Abgeordneten des Deutschen Bundestages ist mit dem Bundeskleingartengesetz ein großer Wurf gelungen", hob BDG-Präsident Dirk Sielmann damit die Leistung der damaligen Verantwortlichen in seiner Begrüßung an die rund 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer hervor.

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas machte auf die Besonderheiten des Gesetzes aufmerksam und betonte, dass „wir selten hier im Haus das Jubiläum eines Gesetzeswerkes feiern. Das Bundeskleingartengesetz ist aber ein würdiger Anlass". Mit dem Bundeskleingartengesetz sei die neue soziale und städtebauliche Bedeutung der Kleingärten rechtlich nachvollzogen und das eng-parzellierte Kleingartenrecht übersichtlicher und verständlicher geworden. „All das zeigt: Unsere Gesellschaft profitiert, wenn das Kleingartenwesen blüht. Das Bundeskleingartengesetz hat maßgeblich dazu beigetragen, den Boden dafür zu bereiten", sagte Bas abschließend.

Patrick R. Nessler, Rechtsanwalt und Verfasser des Praktiker-Kommentars zum Bundeskleingartengesetz, klärte abschließend über die geschichtliche Entwicklung des bewährten Gesetzes auf und resümierte, dass „das Bundeskleingartengesetz heute noch genauso aktuell und praktikabel ist, wie es damals beabsichtigt war".    

So oblag Dirk Sielmann, final und unter großer Zustimmung festzuhalten, dass „der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde um den Nutzen und die Vorteile des Bundeskleingartengesetzes weiß und an ihm festhalten wird in seiner bewährten Form".  Denn es bilde seit vier Jahrzehnten den Rahmen für Veränderung und die Voraussetzungen, das Potenzial des einzigartigen Kleingartenwesens in der Bundesrepublik zu heben, ohne dass man an ihm etwas ändern müsse.

Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG)

Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) legt seit seinem Inkrafttreten am 1. April 1983 die einheitlichen Rahmenbedingungen für Kleingärten in Deutschland fest und kann somit als das Fundament des bundesweiten Kleingartenwesens bezeichnet werden. Die Nutzung der Kleingärten für den Anbau von gartenbaulichen Erzeugnissen wie Obst, Gemüse und Kräutern für den Eigenverbrauch ist zentrales Merkmal von Kleingärten und Grundvoraussetzung, um in den Genuss u.a. folgender Regelungen des BKleingG zu kommen:

  • Kündigungsschutz,
  • Pachtpreisbindung,
  • Entschädigung bei Inanspruchnahme von Kleingartenflächen

Die vorteilhaften Regelungen des BKleingG können nur dort Anwendung finden, wo auch gegärtnert wird. (Bundesverband Deutscher Gartenfreunde)

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