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Bonn: 39. Steuerkolloquium 2010
Die lange erwartete Neufassung der Umsatzsteuerrichtlinien war ein Schwerpunktthema des 39. Kolloquiums über Steuerfragen im Gartenbau, das am vergangenen Dienstag, 14. September, in Bonn gemeinsam vom Zentralverband Gartenbau (ZVG) und dem HLBS-Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen veranstaltet wurde.
Unter Leitung von Michael Speth, Vorsitzender des Arbeitsausschusses für Recht und Steuern des ZVG, und Steuerberater Ernst Schnekenburger, Vizepräsident des HLBS, erläuterte Oberregierungsrat Wolfgang Horn von der Oberfinanzdirektion Karlsruhe vor 150 interessierten Zuhörern im voll besetzten Parksaal der Stadthalle Bad Godesberg die für den Gartenbau geplanten Neuerungen im Umsatzsteuerrecht. Ein Kernpunkt sei, dass es keine Umsatzsteuerrichtlinien mehr geben werde, sondern dass die Finanzverwaltung zukünftig nur noch Anwendungserlasse herausgeben wolle, um schneller auf Veränderungen, zum Beispiel in der Rechtsprechung, reagieren zu können. Die Referenten machten ihr Unverständnis für dieses Vorgehen der Finanzverwaltung deutlich, werden damit doch in Zukunft Interpretationen des Umsatzsteuergesetzes und der Rechtsprechung von der Finanzverwaltung alleine vorgenommen und nicht einmal der Bundesrat mehr eingeschaltet.
Steuerberater Andreas Völlinger aus Karlsruhe legte in seinem Vortrag den Schwerpunkt auf die Schwierigkeiten bei den neuen Abgrenzungskriterien für Eigenerzeugnisse und Zukaufsware, die zu wenig auf die Eigenarten unterschiedlicher Kulturen und Erzeugungsprozesse eingingen.
Rechtsanwalt und Steuerberater Ralf Stephany von der PARTA (Buchstelle für Landwirtschaft und Gartenbau GmbH) in Bonn kritisierte die Pläne der Finanzverwaltung grundsätzlich und konkretisierte dies am Beispiel der Verarbeitungstätigkeit. Er bezeichnete das Vorgehen der Verwaltung, künftig auf den Erlass von Richtlinien, die der Zustimmung des Bundesrates bedürften, gänzlich verzichten zu wollen, als Abkehr vom Grundsatz der Gewaltenteilung. Die neuen Ausführungen der Finanzverwaltung, die praktisch zu einer Abschaffung des Nebenbetriebs in der Umsatzsteuer führten, seien aus seiner Sicht eine Verletzung der Gesetzessystematik, da sich an der gesetzlichen Grundlage, dem deutschen Umsatzsteuergesetz, nichts geändert habe.
Steuerberater Erwin Hack aus Kiel informierte über Unstimmigkeiten bei der Behandlung von Hilfsumsätzen im Rahmen der Pauschalierung und Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Horst-Dieter Riepe aus Bad Homburg erläuterte die Abgrenzungskriterien für die differenzierte Umsatzbesteuerung bei Pflanzenlieferung und Pflanzleistung. In der Diskussion wurde auch aus dem Teilnehmerkreis erhebliche Kritik an einigen der geplanten Neuregelungen geübt.
Ergänzt wurde das thematisch weit gefächerte Kolloquium durch Berichte zum aktuellen Stand der Diskussion über die Behandlung von Vermarktungstätigkeit mit Zukauf. Rechtsanwalt Hubert Feldhaus von der PARTA fasste die steuerlichen Aspekte zusammen und ging dabei insbesondere auf die Veränderungen ein, die sich durch das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 25. März 2009 (so genanntes Hofladen-III-Urteil) im Licht der beiden Schreiben des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2010 ergeben.
Rechtsanwältin Romana Hoffmann vom ZVG gab indes einen Einblick in die vielfältigen zu beachtenden Auswirkungen auf anderen Rechtsgebieten. Sie überraschte die Zuhörer mit ihren Hinweisen zu Konsequenzen bei der Sozialversicherung, im Baurecht, im Gewerbeund Arbeitsrecht, und musste sogar anmerken, dass dies immer noch keine erschöpfende Zusammenfassung sei, sondern in jedem Einzelfall die Konsequenzen individuell zu überprüfen seien.
Steuerberater Ernst Schnekenburger aus Ravensburg berichtete aus seiner Praxis über die erfolgreiche Beratung und Begleitung des Kunden im Kreditgespräch, die nach seiner Erfahrung seit der Finanzkrise einen höheren Stellenwert in seiner täglichen Arbeit einnehme. Nur durch gezielte Vorbereitung mit dem Mandanten und offene Kommunikation mit dem Kreditinstitut könnten solche Gespräche heute noch erfolgreich geführt und anschließend die Investition des Mandanten gewinnbringend umgesetzt werden.
Diplom-Finanzwirtin Andrea Köcher vom HLBS gab durch die Analyse des geplanten Jahressteuergesetzes 2010 einen Ausblick auf die anstehenden Veränderungen im Steuerrecht, die sicherlich neuen Diskussionsbedarf in Wissenschaft und Praxis eröffnen werden. Einig waren sich Referentin und Teilnehmer in der Diskussion, dass insbesondere die vom Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren eingebrachten Anregungen zur Änderung des § 6b Einkommensteuergesetz in der Praxis zu erheblichen Problemen führen würden. Diese Möglichkeit der Reinvestition von Erlösen aus veräußertem Betriebsvermögen wiederum in bestimmtes Betriebsvermögen sollte uneingeschränkt erhalten bleiben.
Auch im Jahr 2011 werden ZVG und HLBS diese erfolgreiche Veranstaltung fortführen. (Quelle: ZVG) Interessenten können schon jetzt den Termin 13. September 2011 in der Stadthalle in Bonn- Bad Godesberg vormerken.
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