BMEL: Neues Förderprogramm

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner startet das neue "Bundesprogramm Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau". Anträge auf Beratungsförderung ab sofort möglich – investive Förderanträge können ab dem 1. November gestellt werden.

Aus dem betrieblichen Energieeinsparprogramm wird nun ein energiebezogenes CO2-Einsparprogramm. Bild: GABOT.

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Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat sein „Bundesprogramm Energieeffizienz“ weiterentwickelt: Von einem betrieblichen Energieeinsparprogramm zu einem energiebezogenen CO2-Einsparprogramm. Konkret orientiert sich die Förderung jetzt ausschließlich an den CO2-Emmissionen aus der Energienutzung. Das rückt auch regenerative Energieträger sowie mobile Maschinen und Geräte in den Fokus der Förderung. Damit kann nun die ganze Bandbreite klimafreundlicher Energienutzung und -erzeugung in landwirtschaftlichen sowie gartenbaulichen Betrieben abgedeckt werden.

Die Bundesministerin Julia Klöckner informiert, dass Anträge auf Beratungsförderung ab sofort bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter www.ble.de/energieeffizienz gestellt werden können. Anträge zur investiven Förderung sind ab dem 1. November 2020 möglich. Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion einschließlich des Gartenbaus und zum Förderbereich Wissenstransfer auch die entsprechenden Einrichtungen.

Seit dem 1. Januar 2020 wird das Bundesprogramm aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) der Bundesregierung finanziert. Zugleich wurde die Mittelausstattung deutlich erhöht: In der mittelfristigen Finanzplanung 2020 bis 2023 sind insgesamt 156 Mio. Euro vorgesehen. Das Programm soll aber auch darüber hinaus fortgesetzt werden.

Hintergrund:

Das neue Bundesprogramm ist Teil der zehn Maßnahmen des Bundeslandwirtschaftsministeriums im Klimaschutzpro­gramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050. Es trägt zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Klimaschutzgesetz bei, den jährlichen Treib­hausgasausstoß in der Landwirtschaft bis 2030 gegenüber 2014 um insgesamt 14 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu reduzieren. Die Steigerung der Energieeffizienz und die CO2-Einsparung aus der Energienutzung in Landwirtschaft und Gartenbau haben ein Minderungs­potential von bis zu 1,5 Millionen Tonnen CO2 jährlich.

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