BMEL: GAP-Strategieplan bei Europäischer Kommission eingereicht

Bahnfrei für die EU-Agrarförderung ab 2023: Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, reicht jetzt den GAP‑Strategieplan für Deutschland bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung ein.

EU-Flaggen vor dem Berlaymont-Gebäude, Sitz der Europäischen Kommission. Bild: Amio Cajander.

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Der Strategieplan bildet die Grundlage für die Förderung der Landwirtschaft im Rahmen der europäischen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in der kommenden Förderperiode von 2023 bis 2027. Bundesminister Özdemir betonte, Deutschland komme damit einer offenen Verpflichtung nach, die von der vorigen Bundesregierung nicht erfüllt wurde.

Cem Özdemir: „Seit Dezember haben wir mit Hochdruck gemeinsam mit den Ländern daran gearbeitet, den GAP-Strategieplan fertigzustellen. Damit haben wir einen wichtigen Schritt getan, damit die Landwirtinnen und Landwirte Planungssicherheit für ihre Anbauentscheidungen bekommen.

Auf den letzten Metern konnten wir für den ökologischen Landbau noch viel rausholen. Wir haben die Kombinationsmöglichkeiten von Ökolandbauförderung und Öko-Regelungen deutlich optimiert, damit auch Biobetriebe mit freiwilligen Leistungen für Klima und Umwelt Geld verdienen können. Zudem haben wir das Ziel, 30% Ökolandbau bis 2030, im GAP-Strategieplan verankert. Dazu kommt noch der größere finanzielle Spielraum in der zweiten Säule durch eine stärkere Umschichtung. Allein dort stehen künftig etwa eine halbe Mrd. Euro pro Jahr bereit, damit die Länder Ökolandbau fördern können. Die Förderschwerpunkte werden neu gesetzt - und der Ökolandbau rückt in den Fokus.

Mit Blick auf die Honorierung öffentlicher Leistungen durch öffentliche Gelder hätte der Neustart bei der EU-Agrarförderung mutiger sein können. Deshalb werden wir schauen, wo wir nachsteuern müssen, damit die EU-Agrarförderung in Deutschland Umweltschutz, Artenvielfalt und Klimaschutz wirklich stärkt. Bei der EU-Förderung nach 2027 werden wir uns in Brüssel dafür einsetzen, dass Leistungen für Klima, Umwelt und die Gesellschaft künftig noch besser honoriert werden, und dafür ein geeignetes Konzept für die GAP erarbeiten. Die Transformation hin zu einem nachhaltigen Landwirtschafts- und Ernährungssystem ist keine Aufgabe für nur eine Legislaturperiode – sie ist eine Generationenaufgabe. Wir machen jetzt den Start.“

Hintergrundinformationen zum GAP-Strategieplan

Der GAP-Strategieplan für Deutschland umfasst in der Periode 2023 bis 2027 EU-Fördermittel im Umfang von rund 30 Mrd. Euro. Künftig wird auf der Grundlage des GAP-Strategieplans etwa jeder zweite Euro für Ziele des Umwelt-, Klima- und Artenschutzes verwendet.

Dem Ausbau des ökologischen Landbaus kommt eine wichtige Bedeutung zu. Er trägt zu den Zielen des Umwelt- und Tierschutzes und des Erhalts der Biodiversität in besonderem Maße bei, erfüllt in vielfältiger Weise die gesellschaftlichen Erwartungen an die landwirtschaftliche Produktion und stärkt häufig regionale Produktions- und Vermarktungsstrukturen. Durch möglichst weitgehende Kombinationsmöglichkeiten von umwelt- und klimabezogenen Fördermaßnahmen der GAP (z. B. Öko-Regelungen der 1. Säule mit Agrarumweltmaßnahmen einschließlich der Förderung des ökologischen Landbaus in der 2. Säule sowie Agrarumweltmaßnahmen der 2. Säule untereinander) werden deren Attraktivität für die Landwirtschaft und somit die Beiträge der GAP zu wichtigen Umwelt- und Klimazielen gesteigert.

Die Umschichtung von Direktzahlungsmitteln der 1. Säule zugunsten der Förderung der ländlichen Entwicklung (2. Säule) wird in der Förderperiode 2023-2027 schrittweise auf 15% angehoben. Damit werden die Länder größeren finanziellen Spielraum bei der Förderung bekommen: In der gesamten Förderperiode stehen für die 2. Säule rund 2,8 Mrd. Euro zusätzlich zur Verfügung. Diese Umschichtungsmittel sollen zweckgebunden für eine nachhaltige Landwirtschaft, insbesondere für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, die Stärkung besonders tiergerechter Haltung und des Tierwohls, für Maßnahmen zum Schutz der Ressource Wasser sowie für den ökologischen Landbau und die Ausgleichszulage für naturbedingt benachteiligte Gebiete eingesetzt werden. Etwa 20% der Mittel sind allein für die Förderung des Ökolandbaus reserviert.

Weitere Informationen zum GAP-Strategieplan unter www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/gap/gap-strategieplan.html. (BMEL)

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