Baumschulen: Im Zeichen von Bienen, Glyphosat, Handelsauflagen und Haftungsfragen

Oberstes Ziel der Baumschulen und Staudengärtner ist es, den Kundenwünschen entsprechend, qualitativ hochwertige, optisch ansprechende und vor allem gesunde Pflanzen zu marktgerechten Preisen anzubieten. Bei der Anzucht von Bäumen, Sträuchern und Stauden unterschiedlichen Vorgaben einzelner Kunden nachzukommen, ist schwierig bzw. unmöglich.

Anzeige

Eine deutliche Mehrheit der Verbraucher stellt derzeit weiterhin den Preis in den Fordergrund, gefolgt von äußeren Qualitätsansprüchen. Die Umsetzung idealistischer Ziele würde hingegen konsequenteres Handeln auch beim Einkaufsverhalten voraussetzen. Wenngleich es zunehmend sensibilisierte Kunden gibt, hält der Öko-Landbau in Deutschland laut einer aktuellen Studie von Greenpeace aber lediglich 6% des Lebensmittelmarktes. Bei Bäumen, Sträuchern und Stauden bewegt sich der prozentuale Anteil der Nachfrage nach biologisch erzeugten Pflanzen eher im Promille-Bereich. Dies ist vermutlich der Tatsache geschuldet, dass diese Pflanzen zumindest nicht direkt der Ernährung dienen. Oberstes Ziel der Baumschulen und Staudengärtner ist es, den Kundenwünschen entsprechend, qualitativ hochwertige, optisch ansprechende und vor allem gesunde Pflanzen zu marktgerechten Preisen anzubieten. Bei der Anzucht von Bäumen, Sträuchern und Stauden unterschiedlichen Vorgaben einzelner Kunden nachzukommen, ist aus nachfolgend genannten Gründen schwierig bzw. unmöglich: 

1) Im Vergleich zu einigen anderen Ländern herrschen beim Pflanzenschutz gerade in Deutschland sehr restriktive Bestimmungen, deren Einhaltung auch kontrolliert wird. Jahrzehntelang haben Umweltverbände die Verringerung der jährlich aufgewendeten Pflanzenschutzmittelmengen gefordert. Die Pflanzenschutzmittel-Hersteller und die Anbauer sind diesem Wunsch nachgekommen, indem effizientere Präparate entwickelt und eingesetzt wurden. Wenn nun einzelne Wirkstoffe mit längerer Wirkungsdauer oder effektiverer Wirkung pauschal an den Pranger gestellt werden, besteht dann nicht die Gefahr, dass wieder auf kürzer bzw. schlechter wirksame Produkte zurückgegriffen wird, die den gleichen Effekt nur bei mehrfach wiederholtem Einsatz erzielen? Sind derart wiederholte Spritzungen mit Altwirkstoffen immer ökologischer als einige wenige Spritzungen mit modernen Pflanzenschutzmitteln, bei denen das Gefahrenpotential intensiv überprüft wurde? 

2) Gehölze und Stauden werden in die freie Natur, Gärten und öffentliches Grün gepflanzt. Hierbei gilt es, das Einbringen von den Pflanzen anhaftenden Schaderregern und -insekten in neue Gebiete zu verhindern. Dieser Verantwortung sind sich nicht nur die Baumschuler und Staudengärtner bewusst, sondern wird auch durch die Behörden berücksichtigt. Im Rahmen der amtlichen Pflanzenbeschau werden die angebauten Kulturen daher regelmäßig kontrolliert. Hierbei geht es nicht nur um möglicher Weise nur wenig schädigende Insekten. Besonderes Augenmerk gilt vielmehr auch bestimmten Pilzen, Bakterien, Viren und Phytoplasmen, die durch tierische Schädlinge übertragen werden können. Da der Staat für einzelne Erreger hier eine Null-Toleranz vorgibt, sehen sich die Gärtner verpflichtet, derartige Schädlinge bzw. Erreger rechtzeitig, konsequent, effektiv und damit nachhaltig zu bekämpfen. Pflanzenschutzmaßnahmen werden selbstverständlich aufgezeichnet und von Dritten kontrolliert. Dies beinhaltet neben einer Buchprüfung, z.B. auch die regelmäßige Kontrolle der Spritzentechnik sowie der Pflanzenschutzmittelvorräte. 

3) Um den gesetzlichen Vorgaben aus Pflanzenschutzgesetz, Pflanzenbeschauverordnung und Anbaumaterialverordnung nachzukommen, bedarf es während der gesamten Anzuchtsphase Pflanzenschutzmaßnahmen. Hierzu holen sich viele Betriebe in Deutschland Hilfe von unabhängigen, neutralen Beratungsinstitutionen ein. Der integrierte Pflanzenschutz gibt beim Einsatz von chemischen Pestiziden vor, Wirkstoffgruppen zu wechseln um einer Resistenzbildung der Schädlinge und Schaderreger vorzubeugen. Deshalb und aufgrund unterschiedlicher Verträglichkeit bei der Vielzahl der angebauten Arten und Sorten in Baumschulen und Staudengärtnereien sind viele Wirkstoffgruppen unabdingbar. 

4) Im Rahmen der Klimaveränderungen und der Globalisierung ist seit einigen Jahren eine zunehmende Zahl invasiv auftretender Schadorganismen festzustellen. Diese können auch auf im Freiland angebaute Baumschul- und Staudenpflanzen einwirken. Umfangreicher und konsequenter Pflanzenschutz ist hier unerlässlich. Dieser wird aber immer schwieriger, weil die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ohnehin immer strenger gehandhabt wird. Künftig sind weitere Einschränkungen zu erwarten, die nur durch Substitution neuer, wirtschaftlich und fachlich vertretbarer Wirkstoffe ausgeglichen werden kann. 

5) Das Gesamtsortiment der deutschen Baumschul- und Staudenbranche umfasst über 300.000 Artikel – aus rund 25.000 Gehölzarten und -sorten sowie 15.000 Stauden in unterschiedlichen Größen und Anzuchtformen. Für die Pflanzenschutzmittelindustrie ergeben sich aufgrund der dargestellten Vielfalt kaum lukrative Absatzmöglichkeiten. Daher gibt es auch nur sehr wenige Pflanzenschutzmittel, die ausdrücklich für Baumschulen und/oder Stauden zugelassen sind. Dies liegt einerseits an der kostenintensiven Pflanzenschutzmittel-Zulassung und andererseits an dem bundesweit betrachtet geringfügigen Umfang (Hektarzahl) in dem diese Pflanzen kultiviert werden. Hinzu kommt die Tatsache, dass der Zulassung vorausgehende Verträglichkeitsversuche für jede einzelne Kultur aufwendig und teuer sind. Anbauer müssen hier häufig eigene - teils sortenspezifische - Erfahrungen sammeln. Von daher sind Baumschulen und Staudengärtner mehr als andere auf die zugelassenen Pflanzenschutzmittel angewiesen und benötigen hier eine entsprechend breite Auswahl. 

6) Gerade zur Bekämpfung von versteckt bzw. in den Pflanzen lebenden Schaderregern oder bei sehr dichten Beständen sind vor allem systemisch wirksame Präparate wichtig. Im Insektizidbereich gehören hierzu z.B. die Neonicotinoide, deren Verwendung durch eine Greenpeace-Studie in die Kritik geraten war. Sie stehen im Verdacht, für den Rückgang der Bienenpopulationen verantwortlich zu sein. Greenpeace selbst räumte hierzu 2014 allerdings ein, dass "noch keine endgültige Schlussfolgerung über die Auswirkungen dieser Gifte auf die Bienen gezogen werden kann". Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) stellt hierzu aktuell fest: "Die bisher von verschiedenen Seiten immer wieder verbreiteten Behauptungen, dass der Einsatz bestimmter Gifte für das Bienensterben verantwortlich sei, ist bzgl. der Neonicotinoide als alleiniger Ursache nicht korrekt." Ohnehin fokussierte man sich bei der Greenpeace-Studie nur auf Blumen und Zierpflanzen. Gehölze wurden hingegen auch beim "Branchendialog Pflanzenschutz" nicht thematisiert. Außerdem gab es für einige der in den Anschreiben genannten Wirkstoffe in Deutschland überhaupt noch nie eine Zulassung für Baumschulen oder Stauden. 

7) Wenngleich die Ursache für den Rückgang von Bienenpopulationen bis heute nicht eindeutig geklärt ist, hat die EU vorsorglich die Zulassung bei den Neonicotinoiden neu geregelt. Auch der deutsche Gesetzgeber hat auf die - insbesondere von Umweltverbänden vorgebrachten - Bedenken reagiert. Nach einer umfangreichen Prüfung aller Neonicotinoide, wurde die Anwendung von einigen der wenigen zugelassenen Präparate mit entsprechenden Zusatzauflagen reglementiert (z.B. kein Einsatz vor und/oder während der Blüte). Selbst unter den Neonicotinoiden gibt es jedoch auch weiterhin Pflanzenschutzmittel, die derzeit als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft sind. Eine pauschale Diffamierung der ganzen Wirkstoffgruppe ist auch deshalb unzulässig, weil dies künftige Entwicklungen mit möglicher Weise weiter optimierter Bienenverträglichkeit verhindern würde. Aufgrund der Zulassungsänderungen ist anzunehmen, dass die Bienenproblematik nicht nur jetzt ausreichend berücksichtigt wurde, sondern dies auch künftig der Fall sein wird. Im Falle neuer Erkenntnisse seitens der Behörden würde hier wohl umgehend nachjustiert werden. 

8) Die Verteufelung und das Verbot gleich "aller für Bienen schädlichen Wirkstoffe", wie es derzeit einigen der an die Produzenten gerichtete Schreiben zu entnehmen ist, gehen weit über die Bienenschutzverordnung hinaus und schränkt den Pflanzenschutz erheblich ein. Dabei wird völlig außer Acht gelassen, dass es auch bienengefährliche Mittel gibt, die bei der Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges, nicht bienengefährlich sind (B2). Weiter nicht berücksichtigt werden Präparate, die aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendung, Bienen nicht gefährden (B3). 

9) Nicht nur Unterlagenbaumschulen, sondern auch Reiserschnittgärten müssen darauf achten, nachhaltig nur absolut gesundes Vermehrungsmaterial in den Verkehr zu bringen. Entsprechende gesetzliche Vorgaben ergeben sich z.B. aus der Verordnung über das Inverkehrbringen von Anbaumaterial von Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenarten. Damit soll bereits bei der ersten Stufe der Vermehrung die Ausbreitung von Quarantäneschädlingen verhindert werden. Ob aktuell ein neonicotinoidfreier Einkauf bei Vorprodukten oder Jungpflanzen sei es in Deutschland, Europa oder weltweit möglich ist, ist fraglich. 

10) Des weiteren in der Diskussion steht der seit Jahren verwendete Wirkstoff "Glyphosat". Auf EU-Ebene hat sich Deutschland bei der Neuzulassung enthalten, weil das Bundeslandwirtschaftsministerium die Situation anders einschätzt, als das Bundesumweltministerium. Dem durchschnittlich informierten Verbraucher geht es wie einem Zuschauer beim Tennisspiel: Die Bälle (Argumente) fliegen hin und her und wer am Ende gewinnt, muss nicht zwangsläufig der Weltrangführende sein. Nach langem Abwägen haben sich die EU und Deutschland aber erneut für eine technische Anschlusszulassung entschieden und werden den Wirkstoff weiterhin sehr kritisch begleiten. Befürchtungen eines Wirkstoffeintrag in die Nahrungskette durch Baumschulen und Staudengärtnereien sind ungeachtet dessen eher theoretischer Natur. Zum einen handelt es sich bei den angebauten Pflanzen in der Regel nicht um der Ernährung dienenden Kulturen. Zum anderen werden glyphosathaltige Herbizide grundsätzlich nicht über Gehölze und Stauden gespritzt, allein schon deshalb weil nahezu alle davon irreparablen Schaden nehmen würden. 

11) Im Vergleich zum Gemüse- und Zierpflanzenbau haben Baumschulen und Staudengärtner häufig weit vielfältigere Absatzwegen (meist ohne Anbauverträge) und eine mannigfaltigere Arten- und Sortenvielfalt. Daher sind hier Zusatzauflagen durch einzelne Abnehmer weit schwieriger bzw. unmöglich. Darüber hinaus sind bei der Kultur von Bäumen, Sträuchern und Stauden im Freiland alternative Bekämpfungsmaßnahmen, wie z.B. der effiziente Einsatz von Nützlingen in Gewächshäusern nur sehr bedingt / nicht möglich. 

12) Anders als bei den meisten Gemüsebau-/Zierpflanzenbau- oder auch Landwirtschaftsbaubetrieben betreiben viele Baumschulen und Staudengärtner untereinander regen Handel, da das gesamte Sortiment von keinem Betrieb zur Verfügung gestellt werden kann. Auch die Stückzahlen, die jeder Betrieb von bestimmten Qualitäten selbst kultiviert, sind begrenzt. Um dennoch den Kundenwünschen gerecht zu werden und um Transportkosten zu sparen, komplettieren viele Baumschulen ihre Bestände bei Bedarf mit Zukaufsware. Vom Handel einseitig festgelegte Zusatzauflagen müssten daher nicht nur von einzelnen liefernden Baumschulen und deren Vorlieferanten der Aufschulware akzeptiert werden, sondern auch von allen Handelspartnern, die sowohl vom Jahr zu Jahr als auch auftragsbezogen variieren können. Dass sich letztlich wirklich alle Baumschulen und Staudengärtner weltweit derart in ihren Produktionsweisen und Handelsbeziehungen einschränken lassen, ist zu bezweifeln. 

13) Nicht alles was auf Papier bestätigt wird, entspricht zwangsläufig der Realität. Dies haben Skandale, jüngst z.B. in der Automobilbranche, hinreichend gezeigt. Baumschulen und Staudengärtner sehen aktuell keine Möglichkeit, Jungpflanzen- oder Vermehrungsgutlieferanten anzuhalten bzw. zu kontrollieren, einzelne Wirkstoffe nicht (mehr) zu verwenden. Von Selbstauskünften und Eigenverpflichtungen der Lieferanten mit der Androhung von Schadensersatzforderungen möchten Baumschulen und Staudengärtner absehen. Eine derartige Vorgehensweise entspricht nicht den unter Gärtnern üblichen Geschäftsgebaren und könnte langjährige Geschäftsbeziehungen zu renommierten, meist persönlich bekannten Firmen gefährden. 

14) Bei zeitnaher Begleichung des vollständigen Rechnungsbetrages haben die Produzenten in der Regel kein Problem, in voller Höhe des Pflanzenwertes ab Hof zu haften. Darüber hinausgehende Haftungsansprüche - insbesondere für Dritte und für so genannte Folgeschäden - sind für die Produzenten jedoch nur im Rahmen gesetzlicher Vorgaben möglich. Für Zukäufe aus dem Ausland gilt grundsätzlich nationales Recht. 

Fazit:
Im Kern geht es weniger um Glyphosat, Neonicotinoide oder sonstige, künftig möglicher Weise in Kritik kommende Pflanzenschutzmittel. Vielmehr versuchen einige (große) Handelsunternehmen unter dem Deckmantel "Branchendialog Pflanzenschutz" einseitig ihre Eigeninteressen durchzusetzen. Kannte man dies - zumeist aus anderen Branchen - mittels Zertifikaten, sind es aktuell zusätzliche Vorgaben für die Produktion. Alle derartigen Sonderwünsche seitens der Abnehmer stellen für Anbauer einen Mehraufwand dar, der mit Kosten verbunden ist und keinen ersichtlichen Mehrwert bietet. Diesen streicht wenn, dann der Handel ein, indem er mit makellos produzierter Ware wirbt. Dieser Imagegewinn kann zu einen gewissen Spielraum bei der Preisgestaltung dem Endkunden gegenüber führen. Für die Produktion bergen die Auflagen vielmehr Risiken bezüglich der Pflanzengesundheit, sind kontraproduktiv und stehen weder im Einklang mit gesetzlichen Vorgaben noch mit den Kundenwünschen nach attraktiven, gesunden Pflanzen zu marktakzeptablen Preisen. Fragebögen mit Selbstverpflichtungserklärungen, mit denen die Produzenten Schadensersatzansprüche übernehmen sollen, werden dem Themenkomplex "nachhaltiger Bienenschutz" nicht gerecht. Zielführender wäre ein intensiverer, sachlicher Dialog unter Einbeziehung auch der Baumschul- und Staudenbranche, wobei deren Rahmenbedingungen dementsprechend berücksichtigt sein sollten. 

Neuen Kommentar schreiben

Kommentare (0)

Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.