Atrinal bei Azaleen weiter anwendbar

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Atrinal zum Stutzen von Azaleen bis 2007 anwendbar.Die Anwendung des Hemmstoffs Atrinal ist bis 2007 durch die Europäische Kommission in Deutschland genehmigt. Dies berichtete Rainer Wilke vom Pflanzenschutzamt Bonn am 2. Dezember bei der Herbstvortragsveranstaltung der Sondergruppe Azerca 2003 in Rain am Lech. Der Beschluss ist in der Verordnung (EG) Nr. 2076/2002 der Kommission im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

 

Der Bundesverband Zierpflanzen hatte sich gegenüber die Bundesregierung für eine verlängerte Übergangsfrist eingesetzt. Dieses Ansinnen wurde fachlich durch die Biologische Bundesanstalt unterstützt. Die Bundesrepublik Deutschland hat daraufhin für dieses Pflanzenschutzmittel einen Antrag zur Verlängerung der Frist gemäß Artikel 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/414/EWG bei der Europäischen Kommission gestellt. Da sich Deutschland bei Anträgen zu dieser Sonderregel sehr zurückhaltend zeigte, ist dies für die Azaleen-Betriebe ein besonderer Erfolg. Das Pflanzenschutzamt Bonn als federführendes Institut für nicht-rückstandsrelevante Kulturen und die Sondergruppe Azerca stellten die dafür notwendigen Informationen zusammen.

 

Ohne diesen Antrag wäre die Genehmigung für Atrinal bereits zum 25.7.2003 ausgelaufen. Ziel der Sondergruppe ist es nun, die Herstellerfirma zu einer erneuten Produktion von Atrinal zu bewegen und gemeinsam mit dem Pflanzenschutzamt Bonn alternative Möglichkeiten zum Stutzen mit Atrinal zu entwickeln.

 

Für andere Pflanzenschutzmittel bedeutet der 25.7.2003 jedoch das Ende der Zulassung. Doch bestehen nach Auskunft des Bundesverbandes Zierpflanzen für alle wegfallenden Pflanzenschutzmittel, die den Anforderungen eines modernen Pflanzenschutzmittels nicht mehr genügen, ausreichend Alternativen zur Verfügung. Neben Mitteln aus dem Hobbygartenbau sind dies z.B. die Wirkstoffe Dichlofluanid und Sulfotep. (ZVG)

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