AMK: Glyphosat auf der Tagesordnung

Gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt hat Mecklenburg-Vorpommern auch das Thema Pflanzenschutzmittel auf die Tagesordnung der Agrarministerkonferenz gesetzt. Die drei Bundesländer haben sich für die Anpassung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ausgesprochen, die nach der letzten Änderung im Jahr 2021 ein generelles Anwendungsverbot von Glyphosat ab dem 1. Januar 2024 enthält.

Glyphosat ist Thema der Agrarministerkonferenz, die am 22. September 2023 in Kiel stattfindet. Bild: GABOT.

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„Nach einem Bericht der EFSA aus Juli 2023, wonach keine kritischen Problembereiche ermittelt werden konnten, die darauf hinweisen, dass von Glyphosat ein erhöhtes Risiko für Mensch und Tier oder die Umwelt ausgeht, müssen wir damit rechnen, dass die EU den Glyphosatzeinsatz weiterhin erlauben wird. Wenn das so eintritt, darf es auf nationaler Ebene keine widersprüchlichen Rechtsvorschriften geben, die am Ende zu einem Problem des Vollzuges durch die Länder führen“, sagte der Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr.Till Backhaus. Verbote in einzelnen Mitgliedstaaten wurden in der Vergangenheit bereits durch Gerichtsurteile gekippt. Deshalb muss das Bundeslandwirtschaftsministerium die besagten Regelungen zeitnah vor Beginn der Vegetationsperiode 2024 hinsichtlich der Konformität zu den europarechtlichen Vorgaben überprüfen.

„Kommt es zur Erneuerung der Genehmigung müssen wir weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, um die Verwendung von Glyphosat auf essentielle Anwendungsgebiete und das notwendige Maß zu beschränken. Wir müssen hier ganz klar im Sinne des One Health-Ansatzes handeln, der die Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzenwelt im Zusammenhang denkt. Mein Ansatz ist: So viel wie nötig, so wenig wie möglich“, stellte Backhaus klar.

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