Agrarstatistikgesetz: Änderungen gebilligt

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat am 28.09. Änderungen des Agrarstatistikgesetzes in geänderter Fassung beschlossen.

Die Änderung des Agrarstatistikgesetzes wirkt sich auch beim Torfabsatz aus. Bild: GABOT.

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Für das von der Bundesregierung eingebrachte „Fünfte Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes" stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, die Fraktionen von CDU/CSU und Die Linke enthielten sich bei Ablehnung der AfD.

Die Änderungen seien nötig geworden, weil auf EU-Ebene neue Anforderungen an das Agrarstatistikgesetz entstanden seien, heißt es in der Vorlage. Zur Anpassung an die neuen unionsrechtlichen Anforderungen sei die Erweiterung der Agrarstrukturerhebung um Merkmale in den Bereichen Bewässerung, Bodenbewirtschaftungspraktiken sowie Maschinen und technische Einrichtungen vorgesehen. Nationaler Datenbedarf, dem mit der Änderung des Agrarstatistikgesetzes entsprochen werden solle, ergebe sich in den Bereichen der Flächenerhebung, des Torfabsatzes sowie der Erhebung in forstlichen Erzeugerbetrieben. Zur Entlastung der Auskunftspflichtigen würden in der Agrarstrukturerhebung 2023 unter anderem die Merkmale zur Hofnachfolge, zur Art der Gewinnermittlung und zur Form der Umsatzbesteuerung, zu Tierhaltungsverfahren, zum Wirtschaftsdüngermanagement und zur Ausbringung von mineralischen und organischen Düngemitteln entfallen. (hib/NKI)

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