Xylella: Passpflicht erweitert

Die Liste der Xylella-Wirtspflanzen, für die ein Pflanzenpass erforderlich ist, ist jetzt erweitert worden.

Die Liste der Xylella-Wirtspflanzen, für die ein Pflanzenpass erforderlich ist, ist jetzt erweitert worden.

Wie niederländische Medien unter Berufung auf das Ministerim für Lebensmittel- und Produktsicherheit melden, sei kürzlich in Süditalien, Südfrankreich und Korsika das sehr schädliche Bakterium Xylella fastidiosa an Kulturen gefunden worden, die bisher noch nicht zu den Wirtspflanzen zählten. So wurde die Liste um diese neuen Kulturen erweitert - hier ist ab 1. August zum Inverkehrbringen ebenfalls ein Pflanzenpass nötig:
- Calicotome villosa
- Cytisus scoparius
- Eremophila maculata
- Genista corsica
- Helichrysum italicum
- Lavandula x allardii (Lavandula x = heterophylla)
- Phillyrea latifolia

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