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Thüringen: Aufhebung der Xylella-Pufferzone
Im Sommer 2016 wurde in einer Gärtnerei in Pausa (Vogtland) das Bakterium Xylella fastidiosa festgestellt. Da es sich dabei um eine sehr gefährliche bakterielle Gehölzerkrankung handelt, gibt es spezielle Vorschriften der Europäischen Union (EU) zu Bekämpfungsmaßnahmen. Dazu erfolgte die Einrichtung einer amtlichen Pufferzone von 10 km um diesen Befallsort.
Diese Pufferzone und die darin geltenden Auflagen wurden im Sommer 2016 in einer Allgemeinverfügung des Landes Thüringen festgelegt und bekannt gemacht. In der Pufferzone war es u. a. untersagt, bestimmte Xylella-Wirtspflanzen aus der Zone heraus zu transportieren. Noch im Jahr 2016 erfolgte eine restlose Tilgung des Befalls. Alle möglichen Wirtspflanzen der betroffenen Gärtnerei wurden unter amtlicher Aufsicht entfernt und vernichtet. Ebenfalls erfolgte eine intensive Reinigung und Desinfektion der im Betrieb verbliebenen Gegenstände.
In den Jahren 2016 und 2017 wurden die gesamte Pufferzone auf Befallssymptome amtlich kontrolliert und hunderte Proben auf Xylella untersucht. In keinem Fall gab es einen weiteren Nachweis des Bakteriums.
Nach neuen EU-Bestimmungen besteht nun die Möglichkeit, bei solch einem isolierten Auftreten, wie es in der Gärtnerei der Fall war, die weitläufig abgegrenzte Pufferzone vorfristig aufzuheben. Voraussetzung dafür ist die Fortführung der intensiven Überwachung in einer 1 Kilometer breiten Zone um den ehemaligen Befallsort für weitere zwei Jahre. Dabei darf selbstverständlich das Bakterium nicht mehr nachgewiesen werden. Daraufhin erfolgte mit einer erneuten Allgemeinverfügung (Thüringer Staatsanzeiger vom 09.04.2018) die Aufhebung der ehemaligen Pufferzone in Thüringen. Die Einschränkungen zum Verbringen von Pflanzen zur Weiterkultur gelten ab diesem Zeitpunkt nicht mehr. So ist es z. B. wieder gestattet, Tomaten- und Kohlrabipflanzen oder Stauden, die im Gebiet der ehemaligen Pufferzone produziert werden, überall hin mitzunehmen und anzupflanzen.
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