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Schweiz und UK: Handel mit Bio-Produkten wird fortgeführt
Gemäß dieser Vereinbarung wird das UK die Schweizer Bio-Gesetzgebung weiterhin als äquivalent anerkennen. Gleichzeitig anerkennt die Schweiz acht Zertifizierungsstellen an, die Produkte aus dem UK als Bio gemäß der EU-Bio-Gesetzgebung zertifizieren können. Die Vereinbarung ist Teil der "Mind the gap"-Strategie, mit der der Bundesrat die Kontinuität in der Beziehung der Schweiz zum UK sichern will. Sie erlaubt eine Fortführung des Handels mit Bio-Produkten zwischen den Parteien ohne Unterbruch.
Die Bio-Äquivalenzvereinbarung gilt bis zum 31.12.2022 und soll anschließend in eine langfristige Lösung überführt werden.

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