Schweiz: Japankäfer in Zwischbergen und Simplon nachgewiesen

In den Oberwalliser Gemeinden Zwischbergen und Simplon wurden Japankäfer entdeckt. Nun werden umgehend spezifische Maßnahmen ergriffen, um sie auszurotten und ihre Ausbreitung auf das übrige Kantonsgebiet zu verhindern.

Der Japankäfer. Bild: © SCA/Etat du Valais.

Der Japankäfer (Popillia japonica) ist ein ursprünglich aus Japan stammender Blatthornkäfer. 2014 wurde er erstmals in Norditalien nachgewiesen und seit 2017 ist er auch in der Schweiz präsent, nämlich im Kanton Tessin. Der Käfer ernährt sich von über 300 Pflanzenarten. Ausgewachsene Exemplare richten großen Schaden an, indem sie die Blätter, Blüten und Früchte verschiedener Pflanzen, darunter Apfelbäume, Steinobstbäume und Weinreben, fressen. Die Larven ernähren sich von den Wurzeln verschiedener Gräser. Da er eine Bedrohung für die Landwirtschaft darstellt, gilt der Japankäfer als Quarantäneorganismus und ist in der Schweiz wie auch in der Europäischen Union melde- und bekämpfungspflichtig.

Formell identifiziert wurde der Japankäfer im Wallis erstmals Anfang August in den Gemeinden Zwischbergen und Simplon. Wahrscheinlich ist er selbstständig aus Norditalien eingereist, wo er sich bereits seit mehreren Jahren aufhält. Die zuständigen Bundesbehörden wurden umgehend über die Situation informiert.

Es ist äusserst wichtig, die Ausbreitung des Schädlings auf den Rest des Kantons zu verhindern. Deshalb wurden die Umkreise des Befallsherdes sowie der Pufferzone sofort definiert. In der betroffenen Zone werden spezifische Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet mit dem Ziel, den Schädling auszurotten. Sie umfassen:

  • das Aufstellen von Fallen im Befallsherd, um möglichst viele Exemplare einzufangen;
  • das Verbot, Erde und Grüngut aus dem Befallsherd und der Pufferzone herauszutransportieren;
  • die Auflage, Fahrzeuge und Maschinen, die in der Landwirtschaft und auf Baustellen zur Bodenbearbeitung eingesetzt werden, beim Verlassen des Befallsherdes und der Pufferzone so zu reinigen, dass sie frei von Erde und Ernterückständen sind.

Bei der Durchreise über den Simplonpass (zu Fuß oder mit dem Fahrzeug) sollten Kleidung, Gepäck und Fahrzeuge überprüft werden, um diesen Schädling nicht aus dem betroffenen Gebiet mitzuführen.

Besteht anderswo im Wallis der Verdacht auf diesen Quarantäneorganismus, muss die Dienststelle für Landwirtschaft so schnell wie möglich informiert werden, damit geeignete Bekämpfungsmaßnahmen ergriffen werden können.

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