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Schweiz: Fachbewilligungen für Pflanzenschutzmittel
Die Revision der Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV) regelt die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die Bedingungen für Fachbewilligungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft, im Garten- und Waldbau und an speziellen Orten wie Sportplätzen sollen präzisiert werden. Neu soll es eine obligatorische Prüfung brauchen, um den Fachausweis zu erhalten. Dieser soll zudem auf acht Jahre befristet werden. Eine Verlängerung der Fachbewilligung ist an eine Weiterbildung gebunden. Weiter soll es ein Verzeichnis der total rund 60.000 Fachbewilligungen geben. Pflanzenschutzmittel für den professionellen Einsatz können neu nur noch Personen mit Fachbewilligung (Ausweis) erwerben. So soll der professionelle Umgang mit Chemikalien gestärkt werden. Die Maßnahme trägt dazu bei, die Ziele des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel des Bundes zu erfüllen. Dieser will die Risiken von Pflanzenschutzmitteln bei der Anwendung halbieren.

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