Schweiz: Fachbewilligungen für Pflanzenschutzmittel

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat am 22. Dezember 2021 u.a. eine Vernehmlassung eröffnet. Die revidierte Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung präzisiert die Anforderungen an die Fachbewilligungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.

In der Schweiz können Pflanzenschutzmittel für den professionellen Einsatz nur noch Personen mit Fachbewilligung erworben werden. Bild: GABOT.

Die Revision der Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV) regelt die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die Bedingungen für Fachbewilligungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft, im Garten- und Waldbau und an speziellen Orten wie Sportplätzen sollen präzisiert werden. Neu soll es eine obligatorische Prüfung brauchen, um den Fachausweis zu erhalten. Dieser soll zudem auf acht Jahre befristet werden. Eine Verlängerung der Fachbewilligung ist an eine Weiterbildung gebunden. Weiter soll es ein Verzeichnis der total rund 60.000 Fachbewilligungen geben. Pflanzenschutzmittel für den professionellen Einsatz können neu nur noch Personen mit Fachbewilligung (Ausweis) erwerben. So soll der professionelle Umgang mit Chemikalien gestärkt werden. Die Maßnahme trägt dazu bei, die Ziele des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel des Bundes zu erfüllen. Dieser will die Risiken von Pflanzenschutzmitteln bei der Anwendung halbieren.

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