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NRW: Neues Jahr - Neue Gesetzesänderungen
Grundrente kommt
Eine Grundrente erhält, wer 33 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Dafür muss kein Antrag gestellt werden. Die Ämter kontrollieren, wer die Grundrente erhält und wer nicht.
Solidaritätszuschlag wird teilweise abgeschafft
Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird für Alleinstehende von 972 Euro auf 16.956 Euro angehoben. Für Verheiratete gilt ab dem neuen Jahr eine Freigrenze von 33.912 Euro. 90% der Steuerzahler müssen somit keinen Soli mehr abführen.
Einführung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Die Arbeitsunfähigkeitsmeldung besteht aus drei Exemplaren: für den Arbeitgeber, die Krankenkasse und den Patienten. Diese hatte der Patient bislang selbst bei der Krankenkasse und dem Arbeitgeber einzureichen. Dieser Papierweg wird durch eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt, welche der behandelnde Arzt direkt an die jeweilige Krankenkasse weiterleiten kann. Der Arbeitgeber kann die Krankschreibung dann bei der Krankenkasse abrufen. 2022 soll auch das wegfallen, dann soll die Krankenkasse die Übermittlung der Krankschreibung an den Arbeitgeber übernehmen.
Arbeitgeber erhalten elektronische Mitgliedsbescheinigungen der Krankenkassen
Bei Neueinstellungen, oder wenn Mitarbeiter die Krankenkasse wechseln, erhalten Arbeitgeber nun direkt eine elektronische Rückmeldung vom Versicherungsunternehmen. Die Papierbescheinigung wird grundsätzlich überflüssig.
Ausdruck A1-Bescheinigung nicht mehr notwendig
Die für die Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland notwendige A1-Bescheinigung können nun auch deutsche Arbeitgeber die elektronische A1-Bescheinigung dem Arbeitnehmer in elektronischer Form übermitteln.
Personalausweis beantragen wird teurer
Aktuell kostet die Ausstellung des Ausweises 28,80 Euro, in diesem Jahr 37 Euro. Zudem sind nur noch Passbilder erlaubt, die in der Behörde aufgenommen wurden.
Änderungen Elterngeld
Während des Elterngeldbezugs sind bislang Arbeiten im Rahmen von 30 Stunden pro Woche erlaubt. Allerdings wird das Einkommen daraus voll auf das Elterngeld angerechnet bzw. es wird abgezogen. 2021 sind 32 Stunden pro Woche möglich. Elternpaare, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro hatten, bekommen bisher kein Elterngeld. Ab 2021 soll diese Grenze bei 300.000 Euro liegen.
Kindergeld wird erhöht
Das Kindergeld wird um 15 Euro erhöht. Für das erste und zweite Kind werden dann 219 Euro pro Monat gezahlt, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro. Der Kinderfreibetrag wird um mehr als 500 Euro auf 8.388 Euro angehoben.
Beitragsbemessungsgrenzen steigen
Für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze von 56.250 Euro auf 58.050 Euro (jährlich) und für die Renten- und Arbeitslosenversicherung von 82.800 Euro auf 85.200 Euro.
Mindestlohn steigt
Der gesetzliche Mindestlohn steigt von derzeit 9,35 Euro pro Arbeitsstunde auf 9,50 Euro. Zum 1.7.2021 steigt er dann nochmals, und zwar auf 9,60 Euro pro Arbeitsstunde.
Pendler erhalten mehr Geld
Die Entfernungspauschale wird ab dem 21. Kilometer um 0,05 Euro auf 0,35 Euro erhöht – befristet bis 31. Dezember 2026. Für die ersten 20 Kilometer der Fahrtstrecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bleibt die Pauschale unverändert.
Geringverdiener, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegen und deshalb keine Steuern zahlen müssen, profitieren nicht von der erhöhten Pendlerpauschale. Sie erhalten deshalb die sogenannte Mobilitätsprämie. Ebenso wie die erhöhte Pendlerpauschale ist die Mobilitätsprämie bis 2026 befristet.
Konkret bedeutet das: Geringverdiener, deren einfacher Weg zur Arbeit länger als 20 Kilometer ist, erhalten ab dem 21. Kilometer 14% der erhöhten Pendlerpauschale, also 4,9 Cent. Laut Bundesfinanzministerium werden davon rund 250.000 Beschäftigte profitieren.
Höhere Spritpreise
Die CO2-Abgabe verteuert den Liter Benzin um rund 7 Cent, den Liter Diesel um rund 8 Cent. Gleiches gilt für den Heizölpreis. (Gartenbau NRW)

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