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Niedersachsen: Rechnungshof prüft Landwirtschaftskammer
Die Landwirtschaftskammer ist eine Selbstverwaltungskörperschaft, die in erster Linie die Interessen ihrer Mitglieder wahrnimmt, sie berät und bei ihrer Aus- und Fortbildung mitwirkt. Gleichzeitig nimmt die Landwirtschaftskammer zahlreiche vom Land übertragene Aufgaben der staatlichen Agrarverwaltung wahr, wie die Überwachung des Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft. Die Landwirtschaftskammer befindet sich damit in einer Doppelrolle – einerseits wirtschaftsständische Interessenvertretung, andererseits staatliche Agrarverwaltung mit Überwachungsfunktion. Der LRH kritisiert, dass beide Bereiche nicht immer durchgehend personell und organisatorisch getrennt sind. Teilweise finanziere das Land Selbstverwaltungsaufgaben, für die es nach Auffassung des LRH nicht zuständig ist.
Zudem weist der LRH darauf hin, dass Pensionslasten zwischen Land und Landwirtschaftskammer nicht getrennt verwaltet werden. Im Zuge von Neuordnungen, wie der Auflösung der Bezirksregierungen, wechselten Beamtinnen und Beamte aus der Landesverwaltung zur Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Eine verbindliche Verteilung der Pensionslasten regelten beide Seiten bislang nicht. Die gegenwärtige Verrechnungspraxis führt deshalb zu zunehmenden und ungerechtfertigten Risiken im Landeshaushalt. Parallel entwickelt sich bei der Landwirtschaftskammer eine bilanzielle Unterdeckung. Bisher fehlen tragfähige Konzepte zur Konsolidierung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Landwirtschaftskammer.
Der LRH zieht die hohe Agrarkompetenz der Landwirtschaftskammer nicht in Zweifel. Allerdings wurden durch die Prüfung Handlungsbedarfe aufgezeigt, für die aus Sicht des LRH Lösungen zu finden sind. Der LRH begrüßt, dass sich die Landesregierung hierzu inzwischen in einem konstruktiven Dialog mit der Landwirtschaftskammer befindet. (LRH)

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