Niedersachsen: Landesregierung optimiert Verwaltung der Landwirtschaftskammer

Die Landesregierung hat am vergangenen Dienstag den Entwurf einer Gesetzesnovelle beschlossen, mit der die Rolle der Landwirtschaftskammer (LWK) als berufsständische Vertretung einerseits und als staatlicher Behördenträger andererseits gestärkt wird.

Die Landesregierung hat am vergangenen Dienstag den Entwurf einer Gesetzesnovelle beschlossen, mit der die Rolle der Landwirtschaftskammer (LWK) als berufsständische Vertretung einerseits und als staatlicher Behördenträger andererseits gestärkt wird. „Damit sorgen wir künftig für eine klare Aufgabentrennung beider Bereiche", sagte Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer. „Auf diese Weise erreichen wir die notwendige Transparenz für eine jeweils neutrale und unabhängige Arbeit."

Die Gesetzesnovelle trägt einem Bericht des Landesrechnungshofes von 2012 ebenso wie einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg aus diesem Jahr Rechnung. Kritisiert worden war von beiden Institutionen insbesondere die Vermischung von Beratungs- und Kontrollaufgaben. Durch die Gesetzesnovelle soll in Zukunft die bisherige Vermengung von Aufgaben ohne klare Zuständigkeiten und damit verbundene Folgen bei den jährlichen Etataufstellungen vermieden werden.

Die Landwirtschaftskammer nimmt zum einen staatliche Überwachungsaufgaben für das Land wahr - zum Beispiel als Dünge- und Pflanzenschutzbehörde oder bei der Saatgutverkehrskontrolle. Eine wichtige Funktion hat die LWK auch weiterhin als EU-Förderstelle. Als solche ist die Kammer unter anderem zuständig für EU-Direktzahlungen und die Agrarförderung. Meyer: „In diesem Bereich wird die Landwirtschaftskammer wie bisher zu 100 Prozent durch das Land finanziert."

Der zweite Bereich umfasst die Kammeraufgaben, also als Interessenträger der Landwirtschaft. Dazu zählen etwa die fachliche und betriebswirtschaftliche Beratung von Bauern, Weiterbildung und Qualifizierungsmaßnahmen landwirtschaftlicher Arbeitnehmer, die Zuständigkeit für das Tier- und Pflanzenversuchswesen sowie die Themen Pflanzenbau und Sortenversuche. Hinzu kommen Stellungnahmen als sogenannter Träger öffentlicher Belange sowie Gutachter- und Ingenieursdienstleistungen.

Die klare Aufgabentrennung wird künftig durch ein neues Element ergänzt: In Bereichen, die nicht nur im Landesinteresse sind, sondern auch dem Berufsstand zugutekommen, ermöglicht die Gesetzesnovelle eine Kooperation zwischen Land und LWK. Die Kammer kann etwa Vereinbarungen abschließen, um zum Beispiel in Angelegenheiten von besonderem Landesinteresse einbezogen zu werden. Meyer: „Das gilt etwa für zusätzliche Projekte im Bereich Tierschutz, Nährstoffmanagement und Umweltschutz. Denn die Landwirtschaftskammer ist und bleibt ein wichtiger und verlässlicher Partner für das Land Niedersachsen." Die Gesetzesnovelle ebne den Weg für eine „überfällige Reform und eine Anpassung an moderne Verwaltungsstrukturen".

Dazu beitragen dürfte überdies die Neujustierung der von der LWK zu beachtenden haushaltsrechtlichen Regelungen. Sie werden auf den neuen Stand gebracht, entschlackt und an das bereits eingeführte Haushaltssystem angepasst. Der Entwurf der Novelle werde zu Verbesserungen führen, so Meyer. Ihn freue besonders, dass es gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer gelungen sei, ein bestehendes System durch viele kleine Stellschrauben zu stärken und zu verbessern. Um gerade die Beteiligung der Frauen in der Landwirtschaftskammer zu stärken, wird das Gesetz auch eine Frauenquote für die Kammerversammlung einführen.

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