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Maut: Anpassung der Tarife geplant
Wie Toll Collect berichtet, seien die Mauttarife im Bundesfernstraßenmautgesetz festgeschrieben. Der Gesamtbetrag ergebe sich aus der Strecke, die ein Fahrzeug oder eine Fahrzeugkombination auf mautpflichtigen Straßen zurücklege und einem Mautsatz in Cent pro Kilometer, der jeweils einen Anteil für die Infrastrukturkosten sowie für die verursachten Luftverschmutzungs- und Lärmbelastungskosten, den sogenannten externen Kosten, enthielte.
Bei der geplanten Anpassung der Mauttarife sollten vor allem die externen Kosten für Luftverschmutzung und Lärmbelastung stärker berücksichtigt werden. Zusätzlich zu der bisherigen Differenzierung nach Schadstoffklassen sollten diese auch nach Gewichtsklassen differenziert werden. In der Gewichtsklasse über 18 Tonnen werde darüber hinaus nach Achsklassen unterschieden.
Die entsprechende Tarifanpassung solle voraussichtlich am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

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