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Markenschutz soll vor Nachahmung schützen
Beim Treffen der EU-Agrarminister auf der griechischen Insel Korfu hat man sich darauf verständigt, traditionelle Produkte international vor Nachahmung zu schützen. EU-Agrarkommissar Franz Fischler kündigte an, dass er bei der Welthandelsrunde im September in Mexiko darauf dringen werde, ein entsprechendes internationales Lebensmittelverzeichnis zu schaffen. Es müsse verhindert werden, so Fischler, dass „jemand die Bezeichnung Parmaschinken in Kanada als Handelsmarke eintragen lässt, und der echte Parmaschinken nicht mehr unter seiner wahren Bezeichnung verkauft werden kann.“
Derzeit sind zu diesem Thema mehrere Verfahren beim EU-Gericht in Luxemburg anhängig. So zum Beispiel eines des Käse- und Milchherstellers Nordmilch eG, der geklagt hatte, weil das Europäische Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt den Markenschutz für den Namen „Oldenburger“ abgelehnt hatte.
„Markenschutz“ in Verbindung mit der sogenannten „geographische Herkunftsbezeichnung“ hatte zuletzt immer wieder zu Aufregungen geführt. Allzu verständlich, da Markenschutz praktisch alle Bereiche des Handels betrifft. Auch den Gartenbau, denn sollte die Nordmilch eG den Markenschutz für „Oldenburger“ bekommen, dürften die Baumschulen in der Weser-Ems-Region ihre Produkte sicherlich nicht mehr unter dem Namen „Meine Oldenburger“ vermarkten.
Andreas Henk, GABOT

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