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Handel: Minijobs verdrängen keine sozialversicherungspflichtigen Stellen
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen klargestellt, dass sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Einzelhandel nicht durch Minijobs verdrängt wird.
„Die Regierung macht zurecht deutlich, dass die Zahl der geringfügig Beschäftigten im Einzelhandel sinkt und gleichzeitig die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze in der Branche steigt“, so HDE-Geschäftsführer Heribert Jöris. So weist die Statistik der Bundesagentur für Arbeit für den Zeitraum Dezember 2008 bis Dezember 2013 einen Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Einzelhandel um 7,4% aus.
Gleichzeitig stellt die Bundesregierung außerdem klar, dass die geringfügige Beschäftigung keine Arbeitsplätze zweiter Klasse schafft. Vielmehr sei das Angebot dieser Beschäftigungsform beispielsweise für berufstätige Mütter oft ein wichtiges Instrument zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Jöris: „Minijobs sind für viele Arbeitnehmer wichtig und passgenau. In bestimmten Lebenssituationen suchen die Arbeitnehmer gezielt nach Teilzeitbeschäftigung.“ (HDE)

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