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Grünkohl: Geänderte Rückstandshöchstgehalte
Im Zuge der Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2018/960 am 5. Juli 2018 wurde eine Änderung der Rückstandshöchstgehalte (RHG) für den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Lambda-Cyhalothrin in oder auf bestimmten Erzeugnissen festgelegt.
Da die EFSA in Bezug auf die aktuell gültigen Rückstandsgehalte (RHG) für Lambda-Cyhalothrin in Grünkohl ein Risiko für die Verbraucher ermittelt hat, wird dieser jeweils auf 0,01 mg/kg gesenkt. Zusätzlich umfasst die neue Rückstandsdefinition auch den Wirkstoff gamma-Cyhalothrin. Die Verordnung (EU) 2018/960 ist am 26. Juli 2018 in Kraft getreten und ist ab dem 26. Januar 2019 gültig. (Quelle: QS)
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