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Gesetz zum internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen verabschiedet
Künast: Wesentlicher Fortschritt für die Erhaltung genetischer Ressourcen.Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Ratifizierung des Internationalen Vertrages über pflanzengenetische Ressourcen hat Deutschland als eines der ersten europäischen Länder die Voraussetzungen geschaffen, diesen Vertrag zu ratifizieren. „Damit unterstreicht die Bundesrepublik Deutschland ihre Unterstützung für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Vielfalt landwirtschaftliche Kulturpflanzen und die verstärkte Zusammenarbeit der Staaten zur Sicherung der Welternährung und eine nachhaltige Landwirtschaft. Wir haben damit einen wesentlichen Fortschritt zur Erhaltung genetischer Ressourcen erreicht“, so Bundesverbraucherministerin Renate Künast. „Ich erwarte, dass die Europäische Gemeinschaft und die anderen EU-Mitgliedstaaten bald folgen werden, damit wir bei der ersten Sitzung des Lenkungsorgans zu dem Abkommen, voraussichtlich im Jahr 2004, auch Sitz und Stimme haben“.
Weltweit haben bisher 13 Staaten, darunter Kanada und Brasilien, den Vertrag ratifiziert. Die Ratifikation durch die EU wird zur Zeit von der EU-Kommission vorbereitet. Damit der Vertrag in Kraft treten kann, müssen ihn mindestens 40 Staaten ratifizieren.
Der internationale Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft war nach siebenjährigen intensiven Verhandlungen im November 2001 anlässlich der 31. FAO-Konferenz von den Mitgliedstaaten der FAO beschlossen worden. Er enthält umfangreiche Verpflichtungen der Staaten zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Vielfalt landwirtschaftlicher Kulturpflanzen. Es wird ein multilaterales System für den erleichterten Zugang zu den genetischen Ressourcen geschaffen. Es betrifft die hauptsächlich für Ernährung und Landwirtschaft genutzten Pflanzenarten und schließt den gerechten und ausgewogenen Ausgleich der Vorteile aus ihrer Nutzung ein. (BMVEL)

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